Wer nach Paraguay auswandern will, sucht zuerst nach den Voraussetzungen. Und findet Listen, die sich widersprechen: mal ist von einem Mindestkapital die Rede, mal von einem Nachweis über 5.000 Dollar, mal von einem Arbeitsvertrag. Das meiste davon ist überholt oder war nie richtig.
Dieser Artikel geht die Voraussetzungen durch, die die paraguayische Migrationsbehörde tatsächlich verlangt, Punkt für Punkt in der Reihenfolge ihrer eigenen Anforderungsliste. Am Ende wissen Sie, ob Sie infrage kommen und was Ihnen noch fehlt.
Hinweis zur Quelle und zur Aktualität. Grundlage ist das Merkblatt der Dirección Nacional de Migraciones zur Residencia Temporal nach Ley N° 6984/2022, Stand 1. Juli 2026. Anforderungen und Gebühren können sich ändern; verbindlich ist immer die Auskunft der Behörde im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Migrationsberatung.
Die Voraussetzungen für Paraguay auf einen Blick
Die temporäre Residenz ist der Einstieg. Sie gilt bis zu zwei Jahre, ist um denselben Zeitraum verlängerbar und ist die zwingende Vorstufe zur permanenten Residenz. Zehn Punkte stehen auf der amtlichen Liste:
- ▹Gültiges Ausweisdokument, in der Regel der Reisepass
- ▹Konsularvisum, aber nur in den Fällen, in denen es verlangt wird
- ▹Nachweis der Einreise nach Paraguay
- ▹Geburtsurkunde, apostilliert
- ▹Zivilstandsnachweis, sofern er auf Sie zutrifft
- ▹Führungszeugnis des Herkunftslands, ab 14 Jahren
- ▹Interpol-Bescheinigung, ab 14 Jahren
- ▹Antecedentes für Ausländer der Policía Nacional, ab 14 Jahren
- ▹Eidesstattliche Erklärung zur Achtung der Verfassung und Gesetze
- ▹Eidesstattliche Erklärung zu Beruf, Tätigkeit und Wohnsitz in Paraguay
Was auf dieser Liste auffällt, ist nicht das, was daraufsteht, sondern das, was fehlt. Dazu weiter unten ein eigener Abschnitt, denn es ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber falsch liegen.
Voraussetzung 1: Reisepass und Einreise nach Paraguay
Das Ausweisdokument muss gültig sein, im Original und als beglaubigte Kopie vorliegen. Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige ist das der Reisepass.
Ein Punkt, der sich hartnäckig als Gerücht hält: Der Reisepass wird nicht apostilliert. Apostilliert werden Urkunden, also Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis. Ausweise nicht. Wer bei der zuständigen Behörde eine Apostille auf den Pass verlangt, bekommt sie nicht, und er braucht sie auch nicht.
Dazu kommt der Nachweis, dass Sie legal eingereist sind. Das ist entweder die abgestempelte Einreisekarte oder der Einreisestempel im Pass. Beides bekommen Sie am Grenzübergang, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen, außer den Stempel nicht zu verlieren.
Das Konsularvisum steht zwar auf der Liste, betrifft aber nur bestimmte Staatsangehörigkeiten. Für den deutschsprachigen Raum ist es in aller Regel nicht erforderlich.
Voraussetzung 2: Geburtsurkunde mit Apostille
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde des Ausstellungslands stammen und apostilliert sein. Für Deutschland ist das das Standesamt, für die Apostille die jeweilige Landesbehörde.
Zwei Details, die in der Praxis Zeit kosten:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ausstellungsort, nicht nach Ihrem Wohnort. Wer in Hamburg geboren ist und in München lebt, holt Urkunde und Apostille in Hamburg beziehungsweise bei der dort zuständigen Stelle.
Die internationale mehrsprachige Urkunde hilft für Paraguay nicht. Sie ist nur unter den Vertragsstaaten der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen formfrei, und Paraguay gehört nicht dazu. Apostille und spanische Übersetzung bleiben nötig. Wer die internationale Fassung bestellt, hat nichts gewonnen und unter Umständen Zeit verloren.
Eine Altersgrenze für die Geburtsurkunde nennt die Behörde nicht. Anders als beim Führungszeugnis müssen Sie hier also nicht auf die Uhr schauen. Deutsche Standesämter empfehlen für Auslandszwecke trotzdem eine Ausfertigung, die nicht älter als etwa ein halbes Jahr ist.
Voraussetzung 3: Der Zivilstandsnachweis, wenn er zutrifft
Dieser Punkt steht auf der Liste mit dem Zusatz „si corresponde", also sofern er auf Ihren Fall zutrifft. Er gilt, sobald Ihr Familienstand etwas anderes als ledig ist, und die Behörde nennt dafür drei Optionen:
| Familienstand | Erforderliches Dokument |
|---|---|
| Verheiratet | Heiratsurkunde |
| Geschieden | Scheidungsurteil |
| Verwitwet | Sterbeurkunde des Ehepartners |
Auch dieses Dokument braucht Apostille und Übersetzung.
Ein Sonderfall, der in keiner Standardliste steht: Wenn Ihr Pass den Ehenamen führt und die Geburtsurkunde den Geburtsnamen, verbindet die Sterbeurkunde allein diese beiden Namen nicht. Die amtliche Liste verlangt für Verwitwete zwar nur die Sterbeurkunde, behält sich aber ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Wer betroffen ist, nimmt die apostillierte Heiratsurkunde vorsichtshalber mit. Sie kostet wenig und schließt die Lücke.
Voraussetzung 4: Führungszeugnis und Antecedentes ab 14 Jahren
Hier liegt die häufigste vermeidbare Ablehnung, und zwar nicht wegen des Inhalts, sondern wegen des Datums.
Verlangt werden drei getrennte Vorstrafenauskünfte:
- ▹Das Führungszeugnis des Herkunftslands, apostilliert
- ▹Die Interpol-Bescheinigung, ausgestellt in Paraguay
- ▹Die Antecedentes für Ausländer vom Departamento de Informática der Policía Nacional, ebenfalls in Paraguay
Alle drei sind ab 14 Jahren Pflicht. Wer jünger als 14 ist, braucht keine davon. Diese Grenze wird in vielen Ratgebern mit 16 oder 18 angegeben, das ist falsch. Die Behörde formuliert es zweimal eindeutig: unter 14 keine Vorstrafenauskunft, ab 14 alle drei.
Führungszeugnis bei Auslandsaufenthalt in den letzten drei Jahren
Die Behörde unterscheidet nach Ihrem Aufenthalt. Wer zuletzt im Herkunftsland gelebt hat, reicht dessen Führungszeugnis ein. Wer sich in den letzten drei Jahren länger als ein Jahr in einem anderen Land aufgehalten hat, muss zusätzlich das Führungszeugnis dieses Landes vorlegen, apostilliert, plus einen Nachweis über den dortigen Aufenthalt.
Das trifft mehr Menschen, als man denkt: Wer vor der Auswanderung ein Jahr in Spanien, Thailand oder Portugal verbracht hat, hat zwei Führungszeugnisse zu beschaffen, nicht eines.
Die Frist beim Führungszeugnis ist das eigentliche Risiko
Das Führungszeugnis muss bei Vorlage gültig sein. Wir rechnen mit rund 90 Tagen; gelegentlich werden auch sechs Monate genannt, aber wir planen bewusst mit der kürzeren Frist, weil ein abgelaufenes Dokument den Termin platzen lässt.
Praktische Konsequenz: Beantragen Sie das Führungszeugnis erst, wenn der Reisetermin steht. Nicht Monate vorher, wenn Sie anfangen zu planen. Wer im Januar sammelt und im Mai fliegt, fängt von vorne an, und zwar aus Paraguay heraus.
Was Paraguay für die temporäre Residenz nicht verlangt
Jetzt zu dem Punkt, an dem die meisten Listen im Netz danebenliegen.
Für die temporäre Residenz verlangt die Migrationsbehörde keinen dokumentarischen Solvenznachweis. Kein Kontoauszug, kein Mindestguthaben, kein Einkommensnachweis, kein Arbeitsvertrag. Punkt 10 der Liste ist eine eidesstattliche Erklärung über Beruf, Tätigkeit und Wohnsitz, die das System der Behörde bei der Antragstellung selbst erzeugt.
Die zwölf Solvenzkategorien, von denen überall zu lesen ist, stammen aus der Resolución DNM 407/2026. Diese gilt seit dem 6. Juli 2026 und regelt die permanente Residenz, nicht den Einstieg. Wer also liest, er brauche Verträge mit Zahlungsnachweisen oder einen vier Monate aktiven RUC, liest die Anforderungen der nächsten Stufe.
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern verschiebt den gesamten Zeitplan. Sie können nach Paraguay ziehen und haben danach bis zu zwei Jahre Zeit, die Nachweise für die permanente Residenz aufzubauen. Wer glaubt, er müsse alles vorher haben, verschiebt seine Auswanderung ohne Grund um ein Jahr.
Was Sie trotzdem früh klären sollten: welche Kategorie später auf Sie zutrifft. Denn manche brauchen Vorlauf. Der Weg über den paraguayischen RUC etwa setzt voraus, dass dieser bei Antragstellung mindestens vier Monate aktiv ist.
Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche
Für Minderjährige gelten eigene Regeln, und sie sind der Punkt, an dem Familienpläne am häufigsten hängenbleiben.
Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren fallen in eine eigene Kategorie. Sie sind ausdrücklich von der Solvenzprüfung befreit, weil die wirtschaftliche Verantwortung beim gesetzlichen Vertreter liegt.
Wenn beide Eltern dabei sind: Beide unterschreiben den Antrag. Beide brauchen entweder eine gültige Residenz oder mindestens ein Elternteil beantragt sie im selben Vorgang.
Wenn nur ein Elternteil dabei ist, wird es anspruchsvoller. Die Behörde verlangt eines von beidem:
- ▹einen Gerichtsbeschluss, der den Aufenthalt des Kindes in Paraguay genehmigt, oder
- ▹eine notarielle Zustimmung des abwesenden Elternteils, in der ausdrücklich steht, dass das Kind dauerhaft beim anderen Elternteil in Paraguay leben darf
Ist ein Elternteil verstorben, tritt die Sterbeurkunde an diese Stelle.
Diese Hürde ist hoch, und sie wird regelmäßig unterschätzt. Wer getrennt lebt und mit dem Kind auswandern will, sollte diese Frage an den Anfang stellen, nicht ans Ende. Sie entscheidet über den ganzen Plan, und sie berührt zusätzlich deutsches Familienrecht.
Unabhängig davon gilt: Antragsteller unter 18 müssen zur Unterschrift von beiden Eltern oder den Vormündern begleitet werden.
Apostille und Übersetzung: die formalen Voraussetzungen
Alle im Ausland ausgestellten Dokumente brauchen eine Apostille oder eine konsularische Legalisation. Paraguay ist seit dem 30. August 2014 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, für deutsche, österreichische und Schweizer Urkunden genügt daher die Apostille. Der Weg über Konsulat und Außenministerium entfällt.
Übersetzt wird ins Spanische, und zwar durch einen in Paraguay bei der Corte Suprema de Justicia eingetragenen Übersetzer oder durch einen im Ausland zugelassenen vereidigten Übersetzer. Im zweiten Fall muss die Übersetzung selbst apostilliert sein. Portugiesische Dokumente aus Brasilien sind von der Übersetzungspflicht ausgenommen, deutsche nicht.
Zwei Formalien, die im Alltag zählen:
Originale bekommen Sie nur zurück, wenn Sie notariell beglaubigte Kopien vorlegen. Wer das nicht einplant, gibt seine apostillierte Geburtsurkunde ab und sieht sie nicht wieder.
Der Vorgang ist persönlich und präsenzpflichtig. Die Antragstellung selbst können Sie nicht delegieren. Die Nachverfolgung dagegen darf ein Bevollmächtigter übernehmen, und genau daran hängen die Ein-Reise-Modelle.
Und ein Vorbehalt, den die Behörde ausdrücklich formuliert: Sie kann je nach Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. Die Annahme Ihrer Dokumente ist außerdem keine Zusage, dass die Residenz erteilt wird.
Die Unterlagen für Paraguay beschaffen: Reihenfolge und Abhängigkeiten
Die Voraussetzungen zu kennen ist das eine, sie in der richtigen Reihenfolge zu beschaffen das andere. Zwei Abhängigkeiten bestimmen den Ablauf:
Die Apostille kommt immer nach der Urkunde. Sie wird auf ein konkretes Exemplar gesetzt, nicht auf den Vorgang. Wer eine neue Ausfertigung braucht, braucht auch eine neue Apostille.
Das Führungszeugnis bestimmt den Termin, nicht umgekehrt. Weil es als einziges Dokument eine kurze Gültigkeit hat, wird es zuletzt beantragt. Alle anderen Unterlagen können lange vorher bereitliegen.
Daraus ergibt sich diese Reihenfolge:
- ▹Zuerst, ohne Zeitdruck: Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsorts, danach Apostille bei der dort zuständigen Landesbehörde. Ebenso der Zivilstandsnachweis, sofern er auf Sie zutrifft.
- ▹Parallel: Reisepass auf Gültigkeit prüfen. Läuft er innerhalb der nächsten zwei Jahre ab, erneuern Sie ihn vorher.
- ▹Erst wenn der Reisetermin steht: Führungszeugnis beantragen, danach apostillieren lassen. Bei Aufenthalten von über einem Jahr im Ausland während der letzten drei Jahre zusätzlich das Führungszeugnis des betreffenden Landes.
- ▹Vor Ort in Paraguay: Interpol-Bescheinigung, Antecedentes der Policía Nacional, beglaubigte Übersetzungen und die beiden eidesstattlichen Erklärungen.
Die Bearbeitungszeiten deutscher Behörden schwanken erheblich nach Bundesland und Jahreszeit. Wir geben dazu bewusst keine festen Wochenzahlen an, sondern planen mit Puffer und legen den Reisetermin erst fest, wenn das Führungszeugnis beantragt ist.
Voraussetzungen für Ehepaare und Familien in Paraguay
Bei Paaren und Familien gelten dieselben Anforderungen, aber sie fallen mehrfach an, und ein Detail entscheidet über den Aufwand.
Jeder Erwachsene durchläuft das Verfahren einzeln. Es gibt keine Familienresidenz, bei der ein Antrag für alle gilt. Jede Person über 14 braucht ihre eigenen drei Vorstrafenauskünfte, jede Person ihre eigene Geburtsurkunde mit Apostille.
Die Heiratsurkunde kommt einmal dazu, als Zivilstandsnachweis für beide Ehepartner.
Kinder unter 14 sind der einfachste Teil. Für sie entfallen alle Vorstrafenauskünfte. Es bleiben Geburtsurkunde mit Apostille und die Unterschriften der Eltern.
Der Punkt, an dem Familien wirklich Zeit verlieren, ist die Fristensynchronisation. Wenn zwei Erwachsene Führungszeugnisse brauchen und diese bei Vorlage gültig sein müssen, dürfen die beiden Anträge nicht Wochen auseinanderliegen. Es genügt, dass eines der beiden abgelaufen ist, damit der gemeinsame Termin nicht funktioniert.
Praktische Konsequenz: Bei Familien beantragen alle Erwachsenen ihr Führungszeugnis am selben Tag, und der Termin richtet sich nach dem ältesten der Dokumente.
Fünf verbreitete Irrtümer über die Voraussetzungen für Paraguay
„Man braucht 5.000 US-Dollar auf einem paraguayischen Konto." Nein. Für die temporäre Residenz verlangt die Behörde keinen Kapitalnachweis. Diese Zahl stammt aus einer früheren Regelung und wird bis heute weitergereicht.
„Ein apostilliertes Diplom genügt als Nachweis." Das betraf die permanente Residenz, und selbst dort genügt es seit der Resolución DNM 407/2026 nicht mehr allein. Für den Einstieg über die temporäre Residenz brauchen Sie es überhaupt nicht.
„Der Reisepass muss apostilliert werden." Nein, und die zuständige Stelle würde es auch nicht tun. Apostillen kommen auf Urkunden.
„Kinder brauchen bis 18 kein Führungszeugnis." Falsch. Die Grenze liegt bei 14 Jahren, und ab da sind es alle drei Auskünfte, also Führungszeugnis, Interpol und Antecedentes.
„Ohne Spanisch geht gar nichts." Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung. Sie erleichtern den Alltag erheblich, entscheiden aber nicht über Ihren Antrag.
Was die Residenz in Paraguay an Gebühren kostet
Die amtlichen Gebühren sind öffentlich und überschaubar:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Residencia Temporal, inklusive Residencia Precaria und Kategoriewechsel | Gs. 2.926.925 |
| Certificado de Radicación | Gs. 234.154 |
| Strafgebühr bei überzogener Aufenthaltsdauer (Art. 87) | Gs. 702.462 |
Zum Referenzkurs von Ende August 2026 entspricht die Hauptgebühr rund 417 Euro. Dazu kommen Apostillen und Urkunden in Deutschland, Übersetzungen vor Ort sowie, je nach Weg, die Kosten für rechtliche Begleitung.
Nicht in dieser Tabelle enthalten sind die Gebühren für die Cédula, die vom Departamento de Identificaciones der Policía Nacional erhoben werden und einem eigenen Tarif folgen.
Wer die Voraussetzungen für Paraguay nicht erfüllt
Genauso wichtig wie die Liste ist die Gegenprobe. In diesen Fällen wird es schwierig oder unmöglich:
Einträge im Führungszeugnis. Die Antecedentes sind kein Formalakt. Was dort steht, wird gelesen.
Ein abgelaufenes Führungszeugnis. Der häufigste vermeidbare Fehler und der ärgerlichste, weil er reine Terminplanung ist.
Minderjährige ohne Zustimmung des zweiten Elternteils. Ohne notarielle Erklärung oder Gerichtsbeschluss geht der Antrag für das Kind nicht durch, unabhängig davon, wie vollständig Ihre eigenen Unterlagen sind.
Dokumente ohne Apostille. Eine beglaubigte Kopie ist keine Apostille, und eine Übersetzung ersetzt sie ebenfalls nicht.
Fehlender Einreisenachweis. Wer über eine grüne Grenze einreist und keinen Stempel hat, kann den dritten Punkt der Liste nicht erfüllen.
Kein Ausschlussgrund sind dagegen: Ihr Alter, Ihr Beruf, Ihr Vermögen, Ihre Sprachkenntnisse und Ihr Familienstand. Paraguay prüft an dieser Stelle Identität, Unbescholtenheit und Formalien, nicht Ihre Eignung.
Von den Voraussetzungen zur permanenten Residenz
Wenn Sie die Liste erfüllen, bekommen Sie zunächst den Status als residente precario, und zwar während das Verfahren läuft. Und dieser Status ist mehr wert, als sein Name vermuten lässt.
Er erlaubt Ihnen ausdrücklich dreierlei: aus- und wieder einzureisen, zu studieren und zu arbeiten, und zwar für die gesamte Dauer des Verfahrens. Das beantwortet die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird: Nein, Sie sitzen nicht monatelang im Land fest und warten. Sie können nach Deutschland zurückfliegen, Ihre Wohnung auflösen, den Rest der Familie holen und wiederkommen, ohne dass Ihr Antrag Schaden nimmt.
Was Ihnen in dieser Phase noch fehlt, ist die Cédula. Und ohne sie funktioniert im Alltag vieles nicht: Bankkonto, Mietvertrag auf den eigenen Namen, Verträge mit Versorgern. Wer die Zwischenzeit unterschätzt, plant den Umzug zu eng.
Danach folgt der Carné der temporären Residenz mit einer Gültigkeit von bis zu zwei Jahren, verlängerbar um denselben Zeitraum. Parallel erhalten Sie Zugang zur paraguayischen Cédula, deren Gültigkeit an die der Residenz gekoppelt ist. Wie dieser Schritt abläuft, steht im Cédula-Komplettleitfaden.
Der Wechsel in die permanente Residenz ist die nächste Stufe, und dort greifen die zwölf Solvenzkategorien. Nach drei weiteren Jahren permanenter Residenz wird die Einbürgerung möglich.
Wer den zeitlichen Ablauf mit konkreten Wochen und Phasen sucht, findet ihn in der Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wer wissen will, was gegen Paraguay spricht, bevor er die Unterlagen sammelt, sollte die Risiken einer Auswanderung kennen. Den Gesamtüberblick bündelt der Komplettleitfaden zum Auswandern nach Paraguay.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen für Paraguay
Brauche ich für die Residenz in Paraguay ein Mindestkapital?
Nein. Für die temporäre Residenz verlangt die Migrationsbehörde keinen Kapital- oder Einkommensnachweis. Die Anforderungsliste enthält lediglich eine eidesstattliche Erklärung zu Beruf und Tätigkeit. Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse werden erst beim Wechsel in die permanente Residenz verlangt.
Ab welchem Alter braucht mein Kind ein Führungszeugnis für Paraguay?
Ab 14 Jahren. Unter 14 entfallen Führungszeugnis, Interpol-Bescheinigung und Antecedentes vollständig. Die häufig genannte Grenze von 16 oder 18 Jahren ist falsch.
Wird der Reisepass für die Auswanderung nach Paraguay apostilliert?
Nein. Apostilliert werden Urkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Führungszeugnis. Ausweisdokumente nicht. Der Pass wird im Original und als beglaubigte Kopie vorgelegt.
Wie alt darf mein Führungszeugnis bei der Vorlage in Paraguay sein?
Wir planen mit rund 90 Tagen. Teilweise werden auch sechs Monate genannt, aber die kürzere Frist ist der sichere Weg. Beantragen Sie das Dokument deshalb erst, wenn der Reisetermin feststeht.
Muss ich Spanisch sprechen, um die Voraussetzungen für Paraguay zu erfüllen?
Nein. Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Residenz. Im Verfahren selbst helfen sie, weil die Behördenkommunikation auf Spanisch läuft; die Übersetzungen der Urkunden übernehmen ohnehin vereidigte Übersetzer.
Kann ich die Residenz in Paraguay ohne Anreise beantragen?
Nein. Die Antragstellung ist persönlich und präsenzpflichtig, und der Einreisenachweis ist Teil der Voraussetzungen. Was ein Bevollmächtigter übernehmen kann, ist die Nachverfolgung des Verfahrens nach Ihrer Abreise.
Welche Voraussetzungen gelten für Kinder bei der Auswanderung nach Paraguay?
Kinder von 0 bis 17 Jahren bilden eine eigene Kategorie und sind von der Solvenzprüfung befreit. Reist nur ein Elternteil mit, verlangt die Behörde entweder einen Gerichtsbeschluss oder die notarielle Zustimmung des abwesenden Elternteils. Ist ein Elternteil verstorben, tritt dessen Sterbeurkunde an diese Stelle.
Fazit: Die Voraussetzungen für Paraguay sind Formalien, keine Hürden
Die Liste ist kürzer, als ihr Ruf vermuten lässt. Identität, Geburtsurkunde, Zivilstand sofern zutreffend, drei Vorstrafenauskünfte ab 14 Jahren, zwei eidesstattliche Erklärungen. Kein Mindestkapital, kein Arbeitsvertrag, keine Sprachprüfung.
Woran es scheitert, ist selten die Eignung und fast immer die Terminplanung: ein Führungszeugnis, das bei Vorlage zu alt ist, eine fehlende Apostille, eine ungeklärte Zustimmung des zweiten Elternteils.
Sie wollen wissen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind? Schildern Sie uns Ihre Situation, wir gehen die Liste mit Ihnen durch und sagen Ihnen, was fehlt und in welcher Reihenfolge Sie es beschaffen.
Quellen: Dirección Nacional de Migraciones, Merkblatt zur Residencia Temporal nach Ley N° 6984/2022 (Stand 1. Juli 2026) mit Anforderungsliste, Regelungen für Kinder und Jugendliche sowie Gebührentabelle; Resolución DNM N° 407/2026 zum Solvenznachweis für die permanente Residenz; Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, für Paraguay in Kraft seit dem 30. August 2014 (Ley N° 4987/2013).

Über den Autor
Yannick Schroth
Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater
Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und steueroptimierter Firmenstruktur in Paraguay.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Gesetze, Preise und Fristen können sich ändern, einzelne Angaben daher inzwischen überholt sein. Für Ihren Fall bitte den aktuellen Stand prüfen oder uns direkt fragen.






