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Wegzugsbesteuerung Paraguay 2026: Regeln beim Drittland-Wegzug
Steuern & Recht

Wegzugsbesteuerung Paraguay 2026: Regeln beim Drittland-Wegzug

Wegzugsbesteuerung Paraguay 2026: Warum der Drittland-Wegzug in der Praxis aufwändiger ist als ein EU-Umzug, welche Sicherheitsleistungen anfallen und wann zusätzlich § 2 AStG greift.

Yannick SchrothYannick Schroth
10 Min. Lesezeit
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die hier beschriebenen Gestaltungen und Strategien sind allgemeine Erläuterungen, nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie eine davon in Ihrer Situation zulässig und sinnvoll ist, prüft ein Steuerberater; eine eigenmächtige Umsetzung kann teuer werden.

Deutsches Außensteuerrecht beim Wegzug

Die zentralen Vorschriften (§ 6 / § 2 AStG) und ihre Wechselwirkung bei der Auswanderung nach Paraguay, von der Wegzugsbesteuerung über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu GmbH-Anteilen beim Wegzug.

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft Auswanderer mit Anteilen an Kapitalgesellschaften, die ihren Wegzug nach Paraguay planen. Seit der Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (Wirkung ab 2022) gilt die Zahlungsregelung des § 6 AStG einheitlich für alle Wegzüge: Die festgesetzte Wegzugsteuer kann auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten entrichtet werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung, gleich ob das Ziel in der EU/EWR oder in einem Drittland wie Paraguay liegt. In der Praxis ist der Paraguay-Wegzug dennoch aufwändiger als ein EU-Umzug: Es fehlt die EU-Amtshilfe und Vollstreckungshilfe, die Sicherheitsleistung ist schwerer beizubringen und die Finanzverwaltung kann strengere Anforderungen stellen. Parallel greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG mit zehnjähriger Nachwirkung. Dieser Guide zeigt die Wegzugsbesteuerung Paraguay 2026 spezifisch aus der Drittland-Perspektive: Wann sie greift, welche Rolle die mögliche Einordnung Paraguays als Niedrigsteuerland spielt und welche Zahlungswege es beim Drittland-Wegzug gibt.

Wegzugsbesteuerung Paraguay: der entscheidende Unterschied zum EU-Wegzug

Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG behandelt den Wegzug aus Deutschland steuerlich so, als hätten Sie Ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Marktwert verkauft, auch wenn Sie nichts verkauft haben. Das Prinzip ist für jedes Zielland gleich. Ein wesentlicher praktischer Unterschied bei der Wegzugsbesteuerung Paraguay liegt im Aufwand rund um die Ratenzahlung und die Sicherheitsleistung.

Für alle Wegzüge, EU/EWR wie Drittland, sieht das deutsche Außensteuergesetz seit der Reform 2022 (§ 6 Abs. 4 AStG) einheitlich eine sieben-jährige zinslose Ratenzahlung auf Antrag vor, die in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt wird. Die früher zinslose, unbefristete Dauerstundung nur für EU/EWR (§ 6 Abs. 5 a.F.) wurde abgeschafft. Beim Wegzug in ein Drittland wie Paraguay gilt dieselbe Ratenzahlung, der praktische Aufwand ist aber höher.

Konkret heißt das bei der Wegzugsbesteuerung Paraguay:

  • ▹Ratenzahlung der Wegzugsteuer auf Antrag in sieben gleichen, zinslosen Jahresraten (§ 6 Abs. 4 AStG), einheitlich wie bei jedem anderen Wegzug
  • ▹Gewährung in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft, Verpfändung von Vermögenswerten, Hinterlegung), die bei einem Drittland-Wegzug oft schwerer beizubringen ist
  • ▹Keine EU-Amtshilfe und Vollstreckungshilfe, daher tendenziell strengere Anforderungen der Finanzverwaltung an die Absicherung
  • ▹Sofortige Fälligkeit der noch offenen Raten bei Veräußerung der Anteile, bei wesentlichen Substanzminderungen oder bei Wegfall der Sicherheitsleistung

Statt der Raten ist auch die sofortige Zahlung möglich. Die Ratenzahlung setzt eine über Jahre aufrechtzuerhaltende Sicherheitsleistung voraus, für die bei einer Bankbürgschaft laufende Kosten anfallen.

Wen die Wegzugsbesteuerung Paraguay tatsächlich betrifft

Nicht jeder Paraguay-Auswanderer fällt unter die Wegzugsbesteuerung. Drei Voraussetzungen müssen 2026 gleichzeitig erfüllt sein, damit § 6 AStG beim Paraguay-Wegzug greift.

Voraussetzung 1: Beteiligung an Kapitalgesellschaft ≥ 1 Prozent

Sie müssen mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft halten. Das umfasst:

  • ▹Deutsche GmbH, UG, AG
  • ▹Gleichgestellte ausländische Kapitalgesellschaften (Inc., Ltd., S.A., S.A.S., etc.)
  • ▹Mittelbare Beteiligungen über Holdings (Durchrechnung)
  • ▹Bestimmte stille Gesellschaften mit Gewinnbeteiligung

Anteile UNTER 1 Prozent (typischerweise Streubesitz an börsennotierten Aktien, Mitarbeiter-Beteiligungen unter der Schwelle) fallen NICHT unter die Wegzugsbesteuerung Paraguay. Maßgeblich ist dabei, ob Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent beteiligt waren (§ 17 Abs. 1 EStG); eine Reduzierung kurz vor dem Wegzug ändert daran nichts. Dann fällt für diese Anteile keine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG an; für Fondsanteile gilt die Sonderregel unten.

Voraussetzung 2: Sieben Jahre Steuerpflicht in zwölf Jahren

Sie müssen in den letzten zwölf Jahren vor dem Paraguay-Wegzug mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Diese Voraussetzung schützt Personen, die nur kurz in Deutschland gelebt haben, etwa internationale Fachkräfte, Expats, Rückkehrer aus dem Ausland, vor der Wegzugsbesteuerung bei einem schnellen Weiterzug nach Paraguay. Wann diese unbeschränkte Steuerpflicht überhaupt endet, hängt nicht an einer festen Tageszahl, sondern am steuerlichen Wohnsitz, der oft missverstandenen 183-Tage-Regel.

Voraussetzung 3: Positive stille Reserven

Der Marktwert der Anteile muss über den Anschaffungskosten liegen, es müssen also positive stille Reserven existieren. In der Praxis ist das bei aktiven Unternehmen praktisch immer der Fall, weil Wertsteigerungen die Regel sind. Anteile an überschuldeten oder klar unterdurchschnittlichen Gesellschaften fallen aus.

Wegzugsbesteuerung Paraguay greift NICHT für

  • ▹Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Kapitalgesellschafts-Beteiligung (nicht nach § 6 AStG; für ihr Betriebsvermögen kann der Wegzug aber nach § 4 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 3a EStG Steuer auslösen)
  • ▹Inhaber von Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) ohne separate Kapitalgesellschaft
  • ▹Aktien- und Krypto-Investoren mit jeweils unter 1 Prozent pro Position (für Fonds und ETFs gilt das seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr uneingeschränkt: Nach § 19 Abs. 3 InvStG erfasst die Wegzugsbesteuerung auch Investmentanteile im Privatvermögen, wenn die Anschaffungskosten der Anteile desselben Fonds mindestens 500.000 Euro betragen oder Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent an dem Fonds beteiligt waren)
  • ▹Beteiligungen über 1 Prozent, die unter sieben-Jahre-Steuerpflicht-Schwelle bleiben
  • ▹Auswanderer ohne stille Reserven (Anschaffungskosten ≥ Marktwert)

Auch Anteile an einer ausländischen Gesellschaft, etwa einer US-LLC, können erfasst sein, wenn sie nach deutschem Steuerrecht als Kapitalgesellschaft eingeordnet wird; das prüft ein Steuerberater.

Beispielrechnung Wegzugsbesteuerung Paraguay: drei Profile

Die konkrete Höhe der Wegzugsbesteuerung Paraguay hängt vom Wertzuwachs der Anteile und vom persönlichen Steuersatz ab. Berechnungsverfahren: Teileinkünfteverfahren, 60 Prozent der stillen Reserven sind steuerpflichtig, 40 Prozent steuerfrei.

Beispielrechnung 1: GmbH 500.000 EUR Wert

  • ▹Gründung 2020 mit 25.000 EUR Stammkapital, Marktwert 2026 laut Bewertung: 500.000 EUR
  • ▹Stille Reserven: 475.000 EUR
  • ▹Teileinkünfteverfahren: 60 % steuerpflichtig = 285.000 EUR
  • ▹Durchschnittlicher Steuersatz (zzgl. Soli, ohne weitere Einkünfte): rund 40 %
  • ▹Wegzugsbesteuerung Paraguay: rund 115.000 EUR

Die Steuer entsteht beim Wegzug. Bei sofortiger Zahlung wird der Betrag mit der Steuerfestsetzung fällig. Bei der Sieben-Jahres-Ratenzahlung fallen zwar keine Zinsen an (§ 6 Abs. 4 AStG), wohl aber Bankbürgschaftskosten für die Sicherheitsleistung (typischerweise 0,5-2 % des Betrags jährlich), über mehrere Jahre können das fünfstellige Zusatzkosten sein.

Beispielrechnung 2: UG 150.000 EUR Wert

  • ▹Gründung 2018 mit 1.000 EUR Stammkapital, Marktwert 2026: 150.000 EUR
  • ▹Stille Reserven: 149.000 EUR
  • ▹Teileinkünfteverfahren: 60 % = 89.400 EUR steuerpflichtig
  • ▹Durchschnittlicher Steuersatz (zzgl. Soli, ohne weitere Einkünfte): rund 30 %
  • ▹Wegzugsbesteuerung Paraguay: rund 27.000 EUR

Auch für kleinere UGs ist die Wegzugsbesteuerung Paraguay deutlich genug, um eine bewusste Vorbereitung zu rechtfertigen.

Beispielrechnung 3: GmbH 2 Mio EUR Wert

  • ▹Erfolgreich skaliertes Online-Business, Wert 2026: 2.000.000 EUR, Anschaffungskosten 25.000 EUR
  • ▹Stille Reserven: 1.975.000 EUR
  • ▹Teileinkünfteverfahren: 60 % = 1.185.000 EUR steuerpflichtig
  • ▹Durchschnittlicher Steuersatz (zzgl. Soli, ohne weitere Einkünfte): rund 46 %
  • ▹Wegzugsbesteuerung Paraguay: rund 540.000 EUR

Bei dieser Größenordnung wird die Drittland-Stundungs-Frage existenziell. Eine Bankbürgschaft über 540.000 EUR muss überhaupt erst beschafft werden, und die laufenden Kosten summieren sich über bis zu sieben Jahre auf einen sechsstelligen Betrag.

Paraguay als Niedrigsteuerland: was das für die Wegzugsbesteuerung bedeutet

Ob Paraguay als Gebiet mit niedriger Besteuerung im Sinne des § 2 AStG gilt, wird im Einzelfall geprüft; wegen des Territorialprinzips ist das regelmäßig der Fall. Diese Einordnung hat für die Wegzugsbesteuerung Paraguay zwei konkrete Konsequenzen, die im EU-Wegzug nicht vorkommen.

Konsequenz 1: Höherer praktischer Aufwand bei der Ratenzahlung

Die zinslose Sieben-Jahres-Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG gilt einheitlich für alle Wegzüge, auch für Paraguay. Weil Paraguay aber Drittland ohne EU-Amtshilfe ist, stellt die Finanzverwaltung an die Sicherheitsleistung tendenziell strengere Anforderungen. In der Praxis ist die Sicherheitsleistung das Hauptproblem: Banken stellen Bürgschaften nur gegen erhebliche Bonität und gegen laufende Gebühren von 0,5 bis 2 Prozent des Sicherungsbetrags jährlich.

Konsequenz 2: Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Paraguay kann als Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG gelten, weil Auslandseinkommen nach dem Territorialprinzip mit 0 Prozent besteuert wird; ob das bei Ihnen zutrifft, ergibt erst die Vergleichsrechnung Ihres Steuerberaters. Ist das der Fall, kann bei deutschen Auswanderern die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen, wenn sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten: etwa eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, inländische Einkünfte von mehr als 30 Prozent Ihrer Einkünfte oder mehr als 62.000 Euro, oder Inlandsvermögen von mehr als 30 Prozent Ihres Vermögens oder mehr als 154.000 Euro. Dazu zählen auch deutsche Bankguthaben und Depots. Dann besteuert Deutschland bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug zusätzlich zu den inländischen Einkünften nach § 49 EStG alle Einkünfte, die keine ausländischen Einkünfte sind; der Steuersatz richtet sich nach dem gesamten Einkommen. Einzelheiten erklärt der §-2-AStG-Leitfaden.

Sofortzahlung oder Raten: die Zahlungswege beim Paraguay-Wegzug

Die Wegzugsteuer entsteht mit dem Ende Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, also mit der Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (§§ 8, 9 AO). Angesetzt wird der gemeine Wert der Anteile zu diesem Zeitpunkt. Die festgesetzte Steuer können Sie sofort zahlen oder auf Antrag in sieben gleichen, zinslosen Jahresraten entrichten (§ 6 Abs. 4 AStG). Die Ratenzahlung wird in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt, beim Paraguay-Wegzug typischerweise eine Bankbürgschaft mit laufenden Kosten von 0,5 bis 2 Prozent des Sicherungsbetrags im Jahr.

Wie die Anteile bewertet werden und welcher Weg im Einzelfall passt, beurteilt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater mit Erfahrung im Außensteuerrecht.

Wegzugsbesteuerung Paraguay, Stille Reserven und Berechnung

Wegzugsbesteuerung Paraguay vs EU-Wegzug: direkter Vergleich

Wer zwischen Paraguay und einem EU/EWR-Wegzug schwankt, sollte die Wegzugsbesteuerungs-Konsequenzen kennen. Bei sehr großen GmbH-Beteiligungen kann die Drittland-Komplexität die Entscheidung beeinflussen.

AspektParaguay (Drittland)Portugal/Spanien (EU)
Raten-LogikAntrag, 7 zinslose JahresratenAntrag, 7 zinslose Jahresraten
Sicherheitsleistungi. d. R. erforderlich, schwerer beizubringeni. d. R. erforderlich
Verzinsung der Ratenzinsloszinslos
Bürgschaftskosten0,5-2 % p.a.0,5-2 % p.a.
EU-Amtshilfe/Vollstreckungneinja
§ 2 AStG Nachwirkung10 Jahre auf deutsche Einkünftenicht relevant (kein NL)
Praktischer Aufwandhochgeringer

Wegzugsbesteuerung Paraguay und parallele § 2 AStG-Logik

Die Wegzugsbesteuerung Paraguay ist die EINMALIGE Steuer beim Wegzug. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG ist die LAUFENDE Steuerwirkung nach dem Wegzug, über zehn Jahre. Beide Regelungen können parallel greifen. Ob Paraguay als Gebiet mit niedriger Besteuerung im Sinne des § 2 AStG gilt, wird im Einzelfall geprüft; wegen des Territorialprinzips ist das regelmäßig der Fall.

Welche Einkünfte in den zehn Jahren nach dem Wegzug konkret betroffen sind und wo die Schwellen liegen, zeigt der §-2-AStG-Leitfaden. Wichtig: Auch deutsche Bankguthaben und Depots zählen zum Inlandsvermögen. Wer deutsche Substanz behält, sollte die 10-Jahres-Wirkung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater in die Wegzugsplanung einbeziehen.

Häufige Fragen zur Wegzugsbesteuerung Paraguay

Wann greift die Wegzugsbesteuerung Paraguay konkret?

Die Wegzugsbesteuerung Paraguay nach § 6 AStG greift, wenn Sie mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft halten, in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und positive stille Reserven existieren. Trifft eine der drei Voraussetzungen nicht zu, fällt keine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG an. Andere Steuerfolgen des Wegzugs, etwa für Betriebsvermögen von Einzelunternehmern und Freiberuflern oder für größere Fondsanteile (§ 19 Abs. 3 InvStG), bleiben davon unberührt.

Warum ist die Wegzugsbesteuerung Paraguay in der Praxis aufwändiger als bei einem EU-Wegzug?

Der rechtliche Rahmen ist seit der Reform 2022 einheitlich: § 6 Abs. 4 AStG gewährt für alle Wegzüge, EU/EWR wie Paraguay, die gleiche Sieben-Jahres-Ratenzahlung, zinslos und in der Regel gegen Sicherheitsleistung. In der Praxis ist der Paraguay-Wegzug dennoch aufwändiger, weil die EU-Amtshilfe fehlt, die Sicherheitsleistung schwerer beizubringen ist und die Finanzverwaltung strengere Anforderungen stellen kann. Welche Zahlungsweise in Ihrem Fall in Frage kommt, klärt ein Steuerberater Ihrer Wahl.

Wie hoch ist die Wegzugsbesteuerung Paraguay bei einer typischen GmbH?

Für eine deutsche GmbH mit aktuellem Marktwert 500.000 EUR und Stammkapital 25.000 EUR beträgt die Wegzugsbesteuerung Paraguay 2026 rund 115.000 EUR (stille Reserven 475.000 EUR, Teileinkünfteverfahren 60 % steuerpflichtig, Durchschnittssteuersatz plus Soli rund 40 %, ohne weitere Einkünfte). Bei größeren Beteiligungen wächst der Betrag entsprechend. Eine 2-Mio-Bewertung führt zu rund 540.000 EUR Wegzugsbesteuerung.

Welche Zahlungsoptionen gibt es bei der Wegzugsbesteuerung Paraguay?

Beim Wegzug nach Paraguay kann die Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 4 AStG auf Antrag in sieben gleichen, zinslosen Jahresraten entrichtet werden, ebenso wie bei EU/EWR-Wegzügen. Die Ratenzahlung wird in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt, üblich sind Bankbürgschaft (0,5-2 % p.a. der Sicherungssumme) oder Verpfändung von Vermögenswerten. Die Raten selbst sind zinslos. Bei Drittstaaten ist die Sicherheitsleistung praktisch aufwändiger beizubringen.

Zu welchem Zeitpunkt wird die Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Paraguay ausgelöst?

Die Wegzugsbesteuerung knüpft an das Ende Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland an, also an die Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (§§ 8, 9 AO). Angesetzt wird der gemeine Wert der Anteile zu diesem Zeitpunkt. Danach geht es nur noch um die Zahlungsweise, also Sofortzahlung oder Ratenantrag nach § 6 Abs. 4 AStG; rückwirkend entfallen kann die Steuer allein unter den Voraussetzungen der Rückkehrregel des § 6 Abs. 3 AStG.

Was passiert mit der Wegzugsbesteuerung Paraguay bei späterer Rückkehr nach Deutschland?

Bei Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 7 Jahren nach dem Paraguay-Wegzug und Wiederaufleben der unbeschränkten Steuerpflicht kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 3 AStG rückwirkend entfallen. Voraussetzung ist, dass Sie nur vorübergehend abwesend waren, die Anteile in der Zwischenzeit nicht veräußert oder übertragen haben und keine Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr von insgesamt mehr als einem Viertel des Werts der Anteile erhalten haben. Das Finanzamt kann die Frist von sieben Jahren auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, klärt ein Steuerberater Ihrer Wahl.

Greift § 2 AStG bei jedem Paraguay-Auswanderer?

Nein. § 2 AStG setzt neben dem Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet voraus, dass Sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten: etwa eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, inländische Einkünfte von mehr als 30 Prozent Ihrer Einkünfte oder mehr als 62.000 Euro, oder Inlandsvermögen von mehr als 30 Prozent Ihres Vermögens oder mehr als 154.000 Euro. Dazu zählen auch deutsche Bankguthaben und Depots. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Wegzugsbesteuerung in anderen Herkunftsländern

Die Wegzugsbesteuerung ist kein rein deutsches Thema. Wer aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg nach Paraguay auswandert, trifft auf eine jeweils eigene Exit-Steuer-Logik, die wir in den länderspezifischen Leitfäden aufschlüsseln. Für Südtirol gilt italienisches Steuerrecht; ab wann Italien die steuerliche Ansässigkeit als beendet ansieht, klärt eine italienische Steuerberatung.

Fazit: Wegzugsbesteuerung Paraguay als Planungs-Aufgabe vor dem Wegzug

Die Wegzugsbesteuerung Paraguay betrifft deutsche Auswanderer mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Der Zahlungsrahmen ist seit 2022 einheitlich: sieben zinslose Jahresraten auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheitsleistung (§ 6 Abs. 4 AStG). In der Praxis ist der Drittland-Wegzug dennoch aufwändiger als ein EU-Umzug, weil die EU-Amtshilfe fehlt und die Sicherheitsleistung schwerer beizubringen ist; zusätzlich kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG mit 10-jähriger Nachwirkung greifen. Bei größeren Beteiligungen erreicht die Steuer schnell fünf- bis sechsstellige Beträge, hinzu kommen bei Ratenzahlung die Kosten der Sicherheitsleistung.

Ob die Wegzugsbesteuerung bei Ihnen greift, wie die Anteile zu bewerten sind und welche Zahlungsweise passt, klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater mit Erfahrung im Außensteuerrecht, und zwar bevor Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben.

Rechtsgrundlagen und Hinweis: Dieser Artikel zur Wegzugsbesteuerung Paraguay ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Ratenzahlungsregelungen, Sicherheitsleistungen und § 2 AStG-Niedrigsteuerland-Einordnungen können sich kurzfristig ändern. Verbindliche Vorgaben veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen. Verlassen Sie sich vor der Paraguay-Auswanderung immer auf eine aktuelle individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater mit Außensteuer-Spezialisierung.

Sie ziehen nach Paraguay? Sprechen Sie uns an. Unser Thema ist die Einwanderung: Wir begleiten Residenz und Cédula. Für die Wegzugsbesteuerung ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater Ihrer Wahl zuständig.

Porträt von Yannick Schroth, Gründer · Einwanderungshelfer für Paraguay

Über den Autor

Yannick Schroth

Gründer · Einwanderungshelfer für Paraguay

Begleitet mit seinem Team vor Ort in Asunción deutschsprachige Einwanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und Firmengründung in Paraguay.

Tags:SteuernAuswandern

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Gesetze, Preise und Fristen können sich ändern, einzelne Angaben daher inzwischen überholt sein. Für Ihren Fall bitte den aktuellen Stand prüfen oder uns direkt fragen.

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