Wer von der Schweiz nach Paraguay auswandern will, steht steuerlich anders da als Deutsche oder Österreicher. Die Schweiz kennt keine Wegzugsbesteuerung auf private Kapitalgewinne, der größte Stolperstein anderer Länder entfällt also. Die eigentliche Falle liegt woanders: beim Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a). Hier zieht die Schweiz eine Quellensteuer ein, die sich mangels Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay nicht zurückfordern lässt. Dieser Leitfaden zeigt, was beim Auswandern von der Schweiz nach Paraguay 2026 steuerlich gilt, wo die Vorsorge-Falle sitzt und wie Sie sie entschärfen.

Schweiz nach Paraguay auswandern: keine Wegzugssteuer auf private Gewinne
Die gute Nachricht zuerst. Private Kapitalgewinne, etwa aus dem Verkauf von Aktien, ETFs oder Fonds im Privatvermögen, sind in der Schweiz für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei. Entsprechend gibt es keine Wegzugsbesteuerung auf private Wertpapierdepots, wie sie Deutschland für Beteiligungen ab einem Prozent und Österreich sogar für das gesamte Kapitalvermögen kennt. Wer in der Schweiz ein Depot aufgebaut hat und nach Paraguay zieht, löst dadurch keine Steuer auf nicht realisierte Kursgewinne aus.
Auch die schweizerische Vermögenssteuer endet mit der Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes. Da Paraguay keine Vermögensteuer kennt, fällt diese laufende Belastung nach dem Wegzug ganz weg. Für vermögende Auswanderer ist die Schweiz damit ein vergleichsweise reibungsarmer Ausgangspunkt, mit einer wichtigen Ausnahme: der Vorsorge.
Die Vorsorge-Falle: Quellensteuer auf Säule 2 und Säule 3a
Wer auswandert, lässt sich in der Regel das Guthaben aus Pensionskasse und Säule 3a auszahlen oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Beim Kapitalbezug nach dem Wegzug ins Ausland erhebt die Schweiz eine Quellensteuer direkt an der Quelle. Maßgeblich ist dabei nicht Ihr früherer Wohnkanton, sondern der Sitzkanton der Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftung, die das Guthaben auszahlt. Die Sätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich.
Ob Sie diese Quellensteuer zurückbekommen, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Besteht ein Abkommen, das das Besteuerungsrecht dem neuen Wohnsitzland zuweist, lässt sich die schweizerische Quellensteuer in der Regel innerhalb von drei Jahren zurückfordern. Besteht kein solches Abkommen, bleibt die Quellensteuer endgültig.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Paraguay
Genau hier liegt das Problem beim Auswandern von der Schweiz nach Paraguay: Zwischen der Schweiz und Paraguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Die beim Kapitalbezug einbehaltene schweizerische Quellensteuer auf Säule 2 und Säule 3a ist damit nicht rückforderbar. Anders als bei einem Wegzug in ein Abkommensland bleibt die schweizerische Vorsorgesteuer also bestehen.
Immerhin: Weil Paraguay nach dem Territorialprinzip ausländische Einkünfte nicht besteuert, droht keine zusätzliche Besteuerung des Vorsorgekapitals in Paraguay. Die schweizerische Quellensteuer ist also die einzige, aber eben endgültige Belastung. Die Höhe dieser einmaligen Steuer entscheidet damit maßgeblich über die Vorteilhaftigkeit des Wegzugs.
So lässt sich die Vorsorge-Steuer beim Wegzug senken
Weil der Sitzkanton der Vorsorgestiftung über den Steuersatz entscheidet, lässt sich die Belastung gezielt beeinflussen. Drei Stellschrauben sind wichtig.
Freizügigkeitsguthaben in einen steuergünstigen Kanton verlegen
Vor dem Kapitalbezug lässt sich das Freizügigkeitsguthaben auf eine Stiftung mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton übertragen, etwa Schwyz. Da die Quellensteuer am Stiftungssitz anfällt, kann das die Belastung gegenüber einem Hochsteuerkanton deutlich verringern. Diese Verlegung will frühzeitig vorbereitet sein, denn nach dem Wegzug ist der Spielraum kleiner.
Bezug zeitlich und in Etappen planen
Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben lassen sich oft gestaffelt beziehen. Eine bewusste zeitliche Planung des Kapitalbezugs, vor oder nach dem Wegzug und gegebenenfalls über mehrere Jahre verteilt, kann die Gesamtbelastung beeinflussen. Auch der Unterschied zwischen einem Bezug noch mit schweizerischem Wohnsitz und einem Bezug nach dem Wegzug gehört in die Planung.
Säule 2 und Säule 3a getrennt betrachten
Pensionskasse und Säule 3a werden steuerlich nicht zwingend gleich behandelt. Bei manchen Abkommensländern wird die Quellensteuer auf das Pensionskassenguthaben erstattet, nicht aber auf die Säule 3a. Im Verhältnis zu Paraguay fehlt ein Abkommen ganz, weshalb hier beide Töpfe gleichermaßen betroffen sind. Eine getrennte Betrachtung hilft trotzdem, den Bezug optimal zu strukturieren. Wie sich die Altersvorsorge generell mit einem Leben in Paraguay verbinden lässt, behandelt unser Leitfaden zur Altersvorsorge und Rente in Paraguay.
AHV-Rente und Wohnsitz im Ausland
Die AHV-Altersrente wird grundsätzlich auch bei Wohnsitz im Ausland weiter ausbezahlt, also auch in Paraguay. Mangels Doppelbesteuerungsabkommen ist die steuerliche Behandlung der Rente gesondert zu prüfen. Auf der paraguayischen Seite greift wiederum das Territorialprinzip: Eine ausländische Rente gilt als ausländische Quelle und wird in Paraguay nicht besteuert. Wer als Ruheständler von der Schweiz nach Paraguay auswandern will, sollte AHV, Pensionskasse und Säule 3a gemeinsam und früh planen.
Was Paraguay steuerlich attraktiv macht
Ist die Vorsorgefrage geklärt, überwiegen die Vorteile des paraguayischen Systems klar. Paraguay besteuert nur im Inland erzielte Einkünfte, mit höchstens zehn Prozent. Im Ausland erzielte Einkünfte, etwa Kapitalerträge aus einem ausländischen Depot, Dividenden oder eine ausländische Rente, bleiben bei korrekter Strukturierung steuerfrei. Es gibt keine Vermögensteuer und keine allgemeine Erbschaftsteuer.
Für Schweizer Auswanderer ergibt sich daraus eine klare Rechnung: Die laufende Steuerlast sinkt deutlich, während die einzige nennenswerte Wegzugsbelastung die einmalige Quellensteuer auf das Vorsorgekapital ist. Den Weg zur Residenz beschreibt unser Leitfaden zur permanenten Residenz, die Unterschiede zur deutschen und österreichischen Wegzugslage unser Überblick zur Wegzugsbesteuerung nach Paraguay.
Beispiel: Quellensteuer auf einen Vorsorge-Kapitalbezug
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung. Angenommen, beim Wegzug wird ein Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben von insgesamt 500.000 Franken als Kapital bezogen. Je nach Sitzkanton der auszahlenden Stiftung liegt die Quellensteuer auf solche Kapitalleistungen grob zwischen wenigen und rund zehn Prozent, in steuergünstigen Kantonen deutlich niedriger als in Hochsteuerkantonen. Aus 500.000 Franken können so je nach Kanton mehrere zehntausend Franken Quellensteuer werden, die mangels Abkommen mit Paraguay endgültig bleiben. Allein der Unterschied zwischen einem günstigen und einem teuren Kanton kann den Aufwand einer rechtzeitigen Verlegung des Freizügigkeitsguthabens mehr als rechtfertigen. Die konkreten Sätze ändern sich und gehören vor jedem Bezug aktuell geprüft.
Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer im Vergleich
Die Schweiz erhebt eine kantonale Vermögenssteuer auf das Nettovermögen, die mit dem Wegzug endet. Paraguay kennt keine Vermögensteuer, sodass diese laufende Belastung nach der Auswanderung vollständig wegfällt. Auch die in der Schweiz kantonal geregelte Erbschafts- und Schenkungssteuer hat in Paraguay keine allgemeine Entsprechung. Für vermögende Auswanderer ist das ein wesentlicher, oft unterschätzter Vorteil neben der niedrigeren laufenden Einkommensbesteuerung.
Auswandern Schweiz, Deutschland, Österreich nach Paraguay im Vergleich
| Aspekt | Schweiz | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Wegzugssteuer auf private Depotgewinne | keine | nur Beteiligungen ab 1 Prozent | gesamtes Kapitalvermögen, 27,5 Prozent |
| Vermögenssteuer | ja, endet mit Wegzug | nein | nein |
| Hauptfalle beim Wegzug | Quellensteuer auf Vorsorgekapital, nicht rückforderbar | Sicherheitsleistung und 10-Jahres-Nachwirkung | sofort fällige 27,5 Prozent |
| Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay | nein | nein | nein |
Die Tabelle zeigt: Die Schweiz ist beim Wegzug nach Paraguay der reibungsärmste Ausgangspunkt der drei deutschsprachigen Länder, sofern die Vorsorgefrage bewusst gestaltet wird.
Häufige Fragen zum Auswandern von der Schweiz nach Paraguay
Hat die Schweiz eine Wegzugssteuer beim Auswandern nach Paraguay?
Nein, auf private Kapitalgewinne erhebt die Schweiz keine Wegzugssteuer. Private Kursgewinne aus Aktien, ETFs oder Fonds sind für Privatpersonen ohnehin steuerfrei. Anders als Deutschland und Österreich kennt die Schweiz keine Besteuerung nicht realisierter Depotgewinne beim Wegzug.
Wie wird die Säule 2 und Säule 3a beim Auswandern nach Paraguay besteuert?
Beim Kapitalbezug nach dem Wegzug erhebt die Schweiz eine Quellensteuer am Sitz der Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftung. Mangels Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay ist diese Quellensteuer nicht rückforderbar. Sie ist damit die zentrale einmalige Steuer beim Auswandern von der Schweiz nach Paraguay.
Lässt sich die schweizerische Quellensteuer auf das Vorsorgekapital zurückfordern?
Nur, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzland zuweist, dann meist innerhalb von drei Jahren. Zwischen der Schweiz und Paraguay besteht kein solches Abkommen, deshalb bleibt die Quellensteuer auf Säule 2 und Säule 3a endgültig.
Wie kann ich die Vorsorge-Steuer beim Wegzug senken?
Indem Sie das Freizügigkeitsguthaben vor dem Bezug auf eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton übertragen, den Bezug zeitlich und gegebenenfalls in Etappen planen und Säule 2 und Säule 3a getrennt betrachten. Da die Quellensteuer am Stiftungssitz anfällt, hat die Wahl des Kantons direkten Einfluss auf die Höhe.
Wird meine AHV-Rente in Paraguay besteuert?
Die AHV-Rente wird auch in Paraguay weiter ausbezahlt. Auf der paraguayischen Seite gilt das Territorialprinzip, eine ausländische Rente wird dort nicht besteuert. Die schweizerische Behandlung ist mangels Abkommen gesondert zu prüfen.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Paraguay?
Nein. Zwischen der Schweiz und Paraguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das ist vor allem für den Vorsorge-Kapitalbezug relevant, weil die schweizerische Quellensteuer dadurch nicht rückforderbar ist.
Fazit: günstiger Ausgangspunkt mit einer Vorsorge-Falle
Von der Schweiz nach Paraguay auszuwandern ist steuerlich vergleichsweise einfach. Es gibt keine Wegzugssteuer auf private Gewinne und keine nachlaufende erweiterte Steuerpflicht, und die Vermögensteuer endet mit dem Wegzug. Die eine Falle, die Sie kennen müssen, ist der Kapitalbezug aus Säule 2 und Säule 3a: Hier zieht die Schweiz eine Quellensteuer ein, die sich mangels Abkommen mit Paraguay nicht zurückholen lässt. Wer diese Vorsorgefrage früh plant, das Guthaben gegebenenfalls in einen günstigen Kanton verlegt und den Bezug bewusst strukturiert, hält die einzige nennenswerte Belastung klein und profitiert anschließend voll vom paraguayischen Territorialprinzip.
Rechtsgrundlagen und Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Quellensteuersätze, kantonale Unterschiede und die Behandlung von Vorsorgegeldern können sich ändern. Orientierung geben unter anderem SWI swissinfo.ch und spezialisierte Vorsorgeberater wie BDO Schweiz. Verlassen Sie sich vor der Auswanderung immer auf eine aktuelle individuelle Beratung durch eine schweizerische Vorsorge- und Steuerfachperson.
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Über den Autor
Yannick Schroth
Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater
Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und steueroptimierter Firmenstruktur in Paraguay.





