Kaum eine Steuerregel wird so oft missverstanden wie die 183-Tage-Regel. Der verbreitete Glaube lautet: Wer weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland ist, zahlt hier keine Steuern mehr. Das ist gefährlich falsch. Über die deutsche Steuerpflicht entscheidet nicht in erster Linie die Zahl der Aufenthaltstage, sondern der Wohnsitz. Wer eine nutzbare Wohnung in Deutschland behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, selbst wenn er nur wenige Wochen im Jahr da ist. Dieser Artikel erklärt, was die 183-Tage-Regel wirklich bedeutet, was den steuerlichen Wohnsitz auslöst und was ein sauberer Wegzug tatsächlich erfordert. Für Arbeitnehmer kommt eine Ebene hinzu, die Selbstständige nicht haben: das Betriebsstättenrisiko des Arbeitgebers, aufgeschlüsselt im Leitfaden für Angestellte.
Die 183-Tage-Regel: was sie wirklich bedeutet
Die eigentliche 183-Tage-Regel stammt aus den Doppelbesteuerungsabkommen und regelt einen engen Fall: die Besteuerung von Arbeitslohn bei vorübergehender Tätigkeit im Ausland. Vereinfacht gilt, dass der Tätigkeitsstaat den Arbeitslohn nur besteuern darf, wenn sich der Arbeitnehmer dort mehr als 183 Tage aufhält oder der Arbeitgeber dort ansässig ist. Sie verteilt also das Besteuerungsrecht für Löhne zwischen zwei Staaten.
Damit die Regel den Arbeitslohn im Wohnsitzstaat belässt, müssen nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Der Aufenthalt im Tätigkeitsstaat überschreitet 183 Tage nicht, der Arbeitgeber ist dort nicht ansässig, und der Lohn wird nicht von einer dortigen Betriebsstätte getragen. Fällt auch nur eine weg, darf der Tätigkeitsstaat besteuern (Quelle: BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA).
Ob dabei das Kalenderjahr oder ein beweglicher Zwölfmonatszeitraum zählt, steht im jeweiligen Abkommen und ist von Land zu Land verschieden. Wer mit dem Kalenderjahr rechnet, obwohl sein Abkommen den beweglichen Zeitraum vorsieht, verzählt sich systematisch.
Für Paraguay-Auswanderer greift diese Regel überhaupt nicht
Hier liegt der Punkt, der in den meisten Ratgebern fehlt: Deutschland und Paraguay haben kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen. Das einzige bilaterale Abkommen stammt aus dem Jahr 1983 und betrifft ausschließlich den Luftverkehr. Ohne Abkommen gibt es auch keinen Artikel 15 und damit keine 183-Tage-Regel, die zwischen beiden Staaten etwas verteilen könnte.
Wer also nach Paraguay auswandert und über "die 183-Tage-Regel" nachdenkt, denkt über eine Norm nach, die in seiner Konstellation gar nicht existiert. Es bleibt allein bei der Frage, ob die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet, und die entscheidet sich an Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt.
Damit ist auch klar, was die 183-Tage-Regel nicht ist: kein allgemeiner Freifahrtschein, der die deutsche Steuerpflicht beendet, sobald man unter 183 Tagen im Land bleibt. Wer als Auswanderer plant, muss diese Unterscheidung verstehen, sonst baut er seine gesamte Steuerplanung auf einem Missverständnis auf.
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt: was die deutsche Steuerpflicht auslöst
Ob Deutschland Ihr weltweites Einkommen besteuert, hängt an der unbeschränkten Steuerpflicht. Sie entsteht auf zwei Wegen, geregelt in der Abgabenordnung. Der erste ist der Wohnsitz nach § 8 AO: Wer eine Wohnung innehat, die er beibehalten und nutzen kann, hat dort einen steuerlichen Wohnsitz, ganz unabhängig davon, wie viele Tage er sich tatsächlich darin aufhält. Schon eine jederzeit verfügbare Wohnung bei den Eltern oder eine nicht vermietete Eigentumswohnung kann diesen Wohnsitz begründen.
Der zweite Weg ist der gewöhnliche Aufenthalt nach § 9 AO: Wer sich mehr als sechs Monate, also rund 183 Tage, zusammenhängend in Deutschland aufhält, wird unbeschränkt steuerpflichtig, auch ohne eigene Wohnung. Hier taucht die 183-Tage-Grenze im deutschen Recht tatsächlich auf, aber als Auslöser der Steuerpflicht, nicht als Ausweg. Entscheidend ist: Beide Wege sind unabhängig voneinander. Der Wohnsitz allein genügt, um die volle deutsche Steuerpflicht auszulösen.
Die Sechsmonatsfrist des § 9 AO hat zwei Eigenheiten, die regelmäßig unterschätzt werden. Erstens wirkt sie rückwirkend ab dem ersten Tag: Wer die Grenze überschreitet, gilt nicht erst ab Tag 184 als gewöhnlich aufhältig, sondern von Beginn des Aufenthalts an. Zweitens muss der Aufenthalt nicht am Stück erfolgen. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt, und darunter fallen ausdrücklich Familienheimfahrten, Jahresurlaub, längerer Heimaturlaub, Kur- und Erholungsaufenthalte sowie Geschäftsreisen (Quelle: § 9 AO und der Anwendungserlass zur Abgabenordnung).
Die Frist kann außerdem über den Jahreswechsel laufen. Wer im Oktober einreist und bis Mai bleibt, hat in keinem der beiden Kalenderjahre 183 Tage erreicht und trotzdem einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet. Wer seine Deutschland-Aufenthalte plant, sollte deshalb zusammenhängende Zeiträume betrachten, nicht Jahresscheiben.
Der häufigste Irrtum bei der 183-Tage-Regel
Der teure Denkfehler entsteht, wenn beide Ebenen vermischt werden. Viele glauben, sie könnten eine Wohnung in Deutschland behalten und trotzdem steuerfrei sein, solange sie unter 183 Tagen im Land bleiben. Das Gegenteil ist der Fall: Solange der Wohnsitz nach § 8 AO besteht, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen, egal ob jemand 200 oder nur 20 Tage im Jahr da ist.
Die 183-Tage-Regel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen greift erst, wenn überhaupt zwei Staaten ein Besteuerungsrecht haben, und sie betrifft nur bestimmte Einkunftsarten. Wer seinen deutschen Wohnsitz behält, kommt gar nicht erst in diesen Anwendungsbereich, weil Deutschland ihn ohnehin als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Deshalb ist die Aufgabe des Wohnsitzes und nicht das Zählen von Tagen der eigentliche Hebel.
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Die drei Zahlen, die ständig verwechselt werden
Ein großer Teil der Verwirrung entsteht, weil drei völlig verschiedene Größen dieselbe Form haben: eine Zahl mit Tagen dahinter. Sie stammen aus drei verschiedenen Rechtsordnungen und beantworten drei verschiedene Fragen.
| Zahl | Woher sie stammt | Was sie wirklich regelt |
|---|---|---|
| 183 Tage | Doppelbesteuerungsabkommen, Artikel 15 OECD-Musterabkommen | Wer Arbeitslohn besteuern darf, wenn jemand vorübergehend im anderen Staat arbeitet. Für Paraguay mangels Abkommen ohne Bedeutung. |
| 6 Monate | § 9 AO, deutsches Recht | Ab wann Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt annimmt und damit unbeschränkte Steuerpflicht auslöst. Ein Auslöser, kein Ausweg. |
| 120 Tage | Ley 125/1991 Artikel 152, paraguayisches Recht | Die Zuordnung einer steuerlichen Zustelladresse (domicilio fiscal). Keine Voraussetzung der Steueransässigkeit. |
Keine dieser drei Zahlen beantwortet die Frage, die Auswanderer eigentlich stellen: Wann endet meine deutsche Steuerpflicht? Diese Frage entscheidet sich an § 8 AO, also am Wohnsitz.
Wohnsitz richtig aufgeben: was der Wegzug wirklich erfordert
Ein sauberer Wegzug bedeutet, sowohl den Wohnsitz als auch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufzugeben. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist dafür nur ein Indiz, nicht der entscheidende Akt. Das Finanzamt schaut auf die tatsächlichen Verhältnisse: Steht Ihnen weiter eine Wohnung zur Verfügung? Wo lebt die Familie? Wo sind die wirtschaftlichen und persönlichen Bindungen? Wer eine jederzeit nutzbare Wohnung behält, riskiert, dass der steuerliche Wohnsitz trotz Abmeldung fortbesteht.
Ein glaubwürdiger Wegzug verlangt deshalb, die deutsche Wohnung tatsächlich aufzugeben oder dauerhaft und fremdüblich zu vermieten, und den Lebensmittelpunkt real ins Ausland zu verlagern. Was dabei konkret zu beachten ist, zeigt der Leitfaden zum Wohnsitz in Deutschland abmelden. Halbe Lösungen, bei denen faktisch alles beim Alten bleibt, hält kein Finanzamt für einen Wegzug.
Was die Rechtsprechung unter Innehaben versteht
Der Begriff des Wohnsitzes wirkt im Gesetzestext knapp, ist durch die Rechtsprechung aber genau ausgeformt. Maßgeblich ist der objektive Zustand, nicht die Absicht oder die Anmeldung. Eine Wohnung wird innegehabt, wenn sie dem Steuerpflichtigen jederzeit als Bleibe zur Verfügung steht und die Umstände darauf schließen lassen, dass er sie beibehält und benutzt.
Daraus folgen drei Konsequenzen, die in der Praxis den Ausschlag geben. Wer weiter über einen Schlüssel und ein Betretungsrecht verfügt, behält den Wohnsitz regelmäßig. Wer eine eingerichtete Wohnung im Inland beibehält, deren Nutzung ihm möglich bleibt, muss mit einer widerlegbaren Vermutung des inländischen Wohnsitzes rechnen. Und ein Mensch kann mehrere Wohnsitze gleichzeitig haben, im In- und im Ausland; ein neuer Wohnsitz in Paraguay beendet den deutschen also nicht automatisch.
Wie oft die Wohnung tatsächlich genutzt wird, ist dabei nachrangig. Auch unregelmäßige Aufenthalte in größeren Abständen genügen, solange die Verfügbarkeit besteht. Das ist der Grund, warum das Argument "ich war doch kaum da" vor dem Finanzamt selten trägt.
Zweitwohnung und Ferienhaus: die unterschätzte Wohnsitz-Falle
Ein Punkt wird beim Wegzug besonders oft übersehen: die Zweitwohnung. Wer ins Ausland zieht, aber in Deutschland eine Ferienwohnung, ein Zimmer im Elternhaus oder eine kleine Stadtwohnung behält, riskiert, dass der steuerliche Wohnsitz nach § 8 AO fortbesteht. Entscheidend ist nicht, ob die Wohnung der Hauptwohnsitz ist, sondern ob sie jederzeit genutzt werden kann und die Umstände auf eine Beibehaltung schließen lassen.
Die Rechtsprechung ist hier streng. Selbst eine selten genutzte Wohnung kann einen Wohnsitz begründen, wenn sie eingerichtet und jederzeit verfügbar ist. Auch eine unentgeltlich überlassene Wohnung bei Verwandten kann genügen. Wer den steuerlichen Wohnsitz wirklich beenden will, sollte deshalb keine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland zurückbehalten oder sie zumindest dauerhaft und fremdüblich vermieten, sodass sie dem eigenen Zugriff entzogen ist.
Eine echte Ferienimmobilie, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt wird, ist ein Graubereich und hängt vom Einzelfall ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt diese Frage vor dem Wegzug mit einem Steuerberater, statt sich später im Streit mit dem Finanzamt wiederzufinden.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: die 10-Jahres-Regel nach § 2 AStG
Auch wer den Wohnsitz sauber aufgibt, ist nicht automatisch sofort aus dem deutschen Zugriff. Für deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG. Sie erstreckt sich über zehn Jahre nach dem Wegzug auf bestimmte deutsche Einkünfte. Weil Paraguay mit seinem Territorialprinzip als Niedrigsteuerland eingestuft werden kann, ist diese Regel bei der Planung mitzudenken. Die Einzelheiten erklärt der Leitfaden zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht.
Hinzu kommen zwei weitere Nachlaufregeln, die vom Aufenthalt unabhängig sind: die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an Kapitalgesellschaften und die Fünf-Jahres-Frist bei der Erbschaftsteuer. Der Leitfaden zur Wegzugsbesteuerung und der Ratgeber zur Erbschaftsteuer beim Auswandern ordnen diese Themen ein.
Steuerlicher Wohnsitz in Paraguay: den Lebensmittelpunkt sauber verlagern
Wer die deutsche Steuerpflicht wirklich beenden will, verlagert seinen steuerlichen Wohnsitz vollständig ins Ausland. Paraguay bietet dafür günstige Bedingungen: das Territorialprinzip, nach dem nur inländische Einkünfte besteuert werden, eine überschaubare Residenz und niedrige Lebenshaltungskosten. Entscheidend ist auch hier nicht die Zahl der Tage, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt. Wer in Paraguay wohnt, arbeitet und lebt, erfüllt die Voraussetzungen, die Deutschland an einen echten Wegzug stellt.
Die 183-Tage-Frage verliert damit ihren Schrecken, wenn man sie richtig einordnet. Sie ist kein Trick, um mit einem Fuß in Deutschland zu bleiben, sondern ein Hinweis darauf, dass es auf die echte Verlagerung ankommt. Wie das paraguayische Steuersystem funktioniert, erklärt der Überblick zum Steuersystem Paraguays.
Drei Konstellationen aus der Praxis
Wie sich das konkret auswirkt, zeigt sich am besten an Fällen, die uns regelmäßig begegnen.
Der Freelancer mit dem Zimmer bei den Eltern. Er meldet sich ab, zieht nach Asunción und verbringt dort zehn Monate im Jahr. Im Elternhaus steht weiterhin sein eingerichtetes Zimmer, den Schlüssel hat er behalten. Ergebnis: Der Wohnsitz nach § 8 AO besteht fort, die unbeschränkte Steuerpflicht auch. Die zwei Monate Deutschland pro Jahr sind dafür ohne Belang. Er zahlt in Deutschland auf sein Welteinkommen.
Die Rentnerin mit der vermieteten Eigentumswohnung. Sie gibt ihre Wohnung nicht auf, vermietet sie aber unbefristet und fremdüblich an einen fremden Dritten. Sie selbst hat keinen Zugriff mehr. Ergebnis: Kein Wohnsitz, weil die Wohnung ihrem Zugriff entzogen ist. Die Mieteinnahmen bleiben in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, das übrige Einkommen nicht.
Der Unternehmer, der zu lange bleibt. Er hat alles sauber aufgelöst, kehrt aber wegen eines Projekts zurück und bleibt von September bis in den Mai. In keinem der beiden Kalenderjahre erreicht er 183 Tage. Ergebnis: Der zusammenhängende Aufenthalt überschreitet trotzdem sechs Monate, der gewöhnliche Aufenthalt nach § 9 AO entsteht, und zwar rückwirkend ab dem ersten Tag.
Die drei Fälle haben eines gemeinsam: In keinem war die Zahl der Tage in Deutschland der entscheidende Faktor. Entscheidend waren Verfügbarkeit einer Wohnung, Zugriff und Zusammenhang des Aufenthalts.
Der 120-Tage-Mythos: dieselbe Falle auf paraguayischer Seite
Wer sich vom deutschen 183-Tage-Irrtum gelöst hat, läuft oft direkt in den nächsten. In Auswanderer-Foren kursiert hartnäckig, Paraguay verlange einen Mindestaufenthalt von 120 Tagen im Jahr für die Steueransässigkeit. Das ist so nicht richtig.
Die Zahl stammt aus Ley 125/1991, Artikel 152, und dieser Artikel regelt das domicilio fiscal, also die steuerliche Zustelladresse, nicht die Ansässigkeit. Er gibt der Steuerverwaltung ein Hilfsmittel an die Hand, um einer Person eine Adresse zuzuordnen. Das aktuelle Verfahren für die Ansässigkeitsbescheinigung regelt die Resolución General N° 65/2020, und die kennt keine Tagesschwelle (Quelle: DNIT, Resolución General N° 65/2020).
Was Paraguay stattdessen bewertet, sind reale Anknüpfungspunkte: Cédula, RUC-Registrierung, steuerliche Regelmäßigkeit gegenüber der Behörde, tatsächliche Bindungen ins Land und auf Nachfrage der Nachweis der Ein- und Ausreisen. Die 120 Tage taugen deshalb als praktische Faustregel für einen glaubhaften Lebensmittelpunkt, nicht als Gesetzesnorm, auf die man sich berufen könnte.
Die Parallele zur deutschen Seite ist auffällig: Auf beiden Seiten wird eine Tageszahl herumgereicht, und auf beiden Seiten entscheidet in Wahrheit die Substanz. Wer seine Planung an einer der beiden Zahlen aufhängt, plant an der Sache vorbei.
Was Sie dokumentieren sollten
Im Streitfall trägt derjenige die Beweislast, der sich auf das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht beruft, also Sie. Das ist der Grund, warum ein Wegzug nicht nur sauber vollzogen, sondern auch belegbar sein sollte.
Bewährt hat sich, diese Unterlagen vom ersten Tag an zu sammeln: die Abmeldebescheinigung, den Nachweis über die Auflösung oder fremdübliche Vermietung der deutschen Wohnung, den paraguayischen Mietvertrag, Cédula und RUC, die Ansässigkeitsbescheinigung, Belege über Ein- und Ausreisen sowie Nachweise der Verlagerung des Alltags wie Versicherungen, Bankverbindungen und Verträge vor Ort.
Wer diese Sammlung erst anlegt, wenn das Finanzamt fragt, rekonstruiert Jahre rückwärts. Wer sie mitführt, beantwortet die Frage in einem Ordner.
Häufige Fragen zur 183-Tage-Regel und zum steuerlichen Wohnsitz
Bin ich mit unter 183 Tagen in Deutschland automatisch steuerfrei?
Nein. Solange Sie in Deutschland einen Wohnsitz nach § 8 AO haben, also eine nutzbare Wohnung, bleiben Sie unbeschränkt steuerpflichtig, unabhängig von der Zahl der Aufenthaltstage. Die 183-Tage-Grenze ist kein allgemeiner Ausweg aus der Steuerpflicht.
Was bedeutet die 183-Tage-Regel in den Doppelbesteuerungsabkommen?
Sie verteilt das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn zwischen zwei Staaten. Der Tätigkeitsstaat darf den Lohn meist nur besteuern, wenn der Aufenthalt dort 183 Tage übersteigt oder der Arbeitgeber dort ansässig ist. Sie betrifft nur bestimmte Einkünfte, nicht die grundsätzliche Steuerpflicht.
Reicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt für das Ende der Steuerpflicht?
Nein. Die Abmeldung ist nur ein Indiz. Das Finanzamt prüft die tatsächlichen Verhältnisse, vor allem ob weiter eine Wohnung zur Verfügung steht und wo der Lebensmittelpunkt liegt. Wer eine nutzbare Wohnung behält, kann trotz Abmeldung steuerlich in Deutschland ansässig bleiben.
Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug?
Nach § 2 AStG bleiben deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen, für zehn Jahre mit bestimmten deutschen Einkünften beschränkt steuerpflichtig, wenn sie zuvor mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Diese Regel ist beim Wegzug nach Paraguay mitzuplanen.
Gilt die 183-Tage-Regel zwischen Deutschland und Paraguay?
Nein. Die 183-Tage-Regel steht in Doppelbesteuerungsabkommen, und zwischen Deutschland und Paraguay besteht kein umfassendes Abkommen. Das einzige bilaterale Abkommen von 1983 betrifft den Luftverkehr. Für Ihren Wegzug zählt deshalb ausschließlich, ob die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht über Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt endet.
Muss ich für die Steueransässigkeit 120 Tage im Jahr in Paraguay sein?
Es gibt keine gesetzliche Mindestaufenthaltsdauer für die paraguayische Steueransässigkeit. Die kursierenden 120 Tage stammen aus Ley 125/1991 Artikel 152 und betreffen das domicilio fiscal, also die steuerliche Zustelladresse. Das Verfahren für die Ansässigkeitsbescheinigung nach Resolución General N° 65/2020 nennt keine Tagesgrenze. Als Faustregel für einen glaubhaften Lebensmittelpunkt bleiben 120 Tage dennoch ein brauchbarer Orientierungswert.
Kann ich gleichzeitig in Deutschland und in Paraguay einen Wohnsitz haben?
Ja, und genau darin liegt die Gefahr. Das deutsche Steuerrecht lässt mehrere Wohnsitze nebeneinander zu. Ein neuer Wohnsitz in Paraguay beendet den deutschen also nicht automatisch. Solange in Deutschland eine jederzeit nutzbare Wohnung besteht, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen, unabhängig davon, wo Sie sich überwiegend aufhalten.
Wie verlagere ich meinen steuerlichen Wohnsitz nach Paraguay?
Indem Sie den deutschen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt tatsächlich aufgeben und Ihren Lebensmittelpunkt real nach Paraguay verlegen. Dazu gehören die Aufgabe oder fremdübliche Vermietung der deutschen Wohnung und der Aufbau des tatsächlichen Lebens in Paraguay, nicht nur die formale Abmeldung.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Paraguay und Deutschland können sich ändern. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem qualifizierten Berater prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Rechtsgrundlagen und Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Beurteilung von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt ist einzelfallabhängig und wird vom Finanzamt eigenständig geprüft. Maßgebliche Normen: § 8 AO (Wohnsitz), § 9 AO (gewöhnlicher Aufenthalt), § 1 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht) und § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht). Zur DBA-Systematik das BMF-Schreiben vom 3. Mai 2018, zur paraguayischen Ansässigkeitsbescheinigung die Resolución General N° 65/2020 der DNIT. Stand: August 2026.

Über den Autor
Yannick Schroth
Gründer · Einwanderungshelfer für Paraguay
Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und Firmengründung in Paraguay.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Gesetze, Preise und Fristen können sich ändern, einzelne Angaben daher inzwischen überholt sein. Für Ihren Fall bitte den aktuellen Stand prüfen oder uns direkt fragen.






