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Empfehlungsprämie: 100 € je vermitteltem Premium-Kunden

Wenn Sie jemanden zu uns schicken und daraus ein Auftrag wird, geben wir etwas davon zurück. Auf dieser Seite stehen die vollständigen Bedingungen.

Die Bedingungen

Wofür es die Prämie gibt

Sie erhalten 100 €, wenn eine von Ihnen empfohlene Person bei uns ein Premium-Paket bucht und bezahlt. Das Light- und das Standard-Paket, einzelne Zusatzleistungen und laufende Abos lösen keine Prämie aus.

Wann sie ausgezahlt wird

Der Anspruch entsteht, sobald die Restzahlung bei uns eingegangen ist, also nicht schon mit der Anzahlung. Wird der Auftrag vorher widerrufen oder greift unsere Geld-zurück-Garantie, entsteht kein Anspruch. Ausgezahlt wird monatlich per Banküberweisung (SEPA) oder Wise.

Wie wir erfahren, dass die Empfehlung von Ihnen kam

Am einfachsten nennt die empfohlene Person Ihren Namen, wenn wir sie fragen, wie sie auf uns gekommen ist. Sie können uns vorab auch nur den Namen der empfohlenen Person nennen, damit wir die Empfehlung zuordnen können; Kontaktdaten Dritter nehmen wir nicht entgegen, und wir nehmen von uns aus keinen Kontakt auf. Die Person meldet sich selbst bei uns. Wenn zwei Angaben sich widersprechen, gilt die Aussage der empfohlenen Person.

Mehrere Personen aus einem Haushalt

Buchen mehrere Personen eines Haushalts, zahlen wir höchstens 200 € für diese Empfehlung. Eine Empfehlung bleibt eine Empfehlung, auch wenn daraufhin eine ganze Familie bucht.

Wann es keine Prämie gibt

Für eigene Buchungen, für Personen aus Ihrem eigenen Haushalt und für Interessenten, die bereits vor Ihrer Empfehlung mit uns in Kontakt standen. Letzteres können wir an unserem Posteingang nachvollziehen.

Wer teilnehmen kann

Teilnehmen kann jede volljährige Person, außer den unten genannten Berufsgruppen. Wir können die Bedingungen mit Wirkung für künftige Empfehlungen ändern oder das Programm beenden; bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.

Wer nicht teilnehmen kann

Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe und Notare können nicht teilnehmen, gleich in welchem Land sie zugelassen sind, ebenso ihre Gesellschaften und Mitarbeitenden, wenn die Empfehlung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgt. Für Steuerberater und Rechtsanwälte in Deutschland untersagt es das Berufsrecht, Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen entgegenzunehmen (§ 9 Steuerberatungsgesetz, § 49b Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung). Das gilt unabhängig davon, wer zahlt.

Eine fachliche Zusammenarbeit ist möglich, aber ohne Vergütung und ohne sonstige Vorteile für Empfehlungen, in beide Richtungen.

Zwei Hinweise, die Sie kennen sollten

Sagen Sie dazu, dass Sie etwas bekommen. Wer für Geld empfiehlt, muss das kenntlich machen, auch in einer privaten Nachricht oder einer Chatgruppe. Ein Satz genügt: „Ich bekomme eine Prämie, wenn Sie über mich buchen.“ Für Beiträge auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder auf Video-Plattformen gelten zusätzlich die üblichen Kennzeichnungspflichten für Werbung.

Ab 256 € im Jahr wird es steuerpflichtig. Prämien dieser Art sind sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Bis 255 € im Kalenderjahr bleiben sie steuerfrei, ab 256 € ist der gesamte Betrag zu versteuern, nicht nur der Teil darüber. Bei 100 € je Empfehlung heißt das: Ab der dritten Empfehlung innerhalb eines Jahres gehört das in Ihre Steuererklärung. Das ist keine Steuerberatung, sondern ein Hinweis; im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.

So melden Sie eine Empfehlung

Eine kurze Nachricht an info@paraguay-steuerfrei.de genügt, mit dem Namen der Person, die Sie empfohlen haben. Für die Auszahlung brauchen wir später Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung. Wie wir mit diesen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung. Im Übrigen gelten unsere Zahlungs- und Ablaufbedingungen sowie die Offenlegung unserer Geschäftsbeziehungen unter Redaktionelle Standards.

Stand dieser Bedingungen: 20. September 2026.