Zum Hauptinhalt springen
Erbschaftsteuer Betriebsvermögen: Verschonung & Nachfolge
Steuern

Erbschaftsteuer Betriebsvermögen: Verschonung & Nachfolge

Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen: Wie die Verschonung funktioniert, warum sie auf der Kippe steht und wie Unternehmer die Nachfolge planen.

Yannick SchrothYannick Schroth
8 Min. Lesezeit
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die hier beschriebenen Gestaltungen und Strategien sind allgemeine Erläuterungen, nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie eine davon in Ihrer Situation zulässig und sinnvoll ist, prüft ein Steuerberater; eine eigenmächtige Umsetzung kann teuer werden.

Erbschaftsteuer & Vermögensnachfolge

Wie die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer funktioniert, wie Freibeträge und die Verschonung von Betriebsvermögen wirken und wie sich die Steuer durch Wohnsitzverlagerung nach Paraguay legal vermeiden lässt.

Wenn ein Familienunternehmen an die nächste Generation übergeht, entscheidet eine einzige Regel darüber, ob die Firma den Übergang übersteht: die Verschonung des Betriebsvermögens. Sie kann die Erbschaftsteuer auf einen Firmenanteil von mehreren Millionen Euro auf null senken, oder eben nicht. Genau diese Regel steht 2026 auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Für Unternehmerfamilien ist die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen damit zum größten planbaren Risiko der Nachfolge geworden. Dieser Artikel erklärt, wie die Verschonung funktioniert, an welche Bedingungen sie geknüpft ist und welche Alternativen bleiben.

Werkstatt eines Familienbetriebs als Sinnbild für Betriebsvermögen in der Unternehmensnachfolge
Werkstatt eines Familienbetriebs als Sinnbild für Betriebsvermögen in der Unternehmensnachfolge

Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen: so funktioniert die Verschonung

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht privilegiert Betriebsvermögen stark, um Arbeitsplätze und Familienbetriebe zu schützen. Wer einen Betrieb, einen Anteil an einer Personengesellschaft oder eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erbt, kann von einer weitreichenden Steuerbefreiung profitieren (§§ 13a, 13b ErbStG).

Es gibt zwei Varianten. Die Regelverschonung stellt 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, nur 15 Prozent unterliegen der Erbschaftsteuer. Die Optionsverschonung geht weiter und befreit das Betriebsvermögen zu 100 Prozent, verlangt dafür aber strengere Bedingungen. In beiden Fällen wird nur das sogenannte begünstigte Vermögen verschont, nicht das Verwaltungsvermögen, also etwa fremdvermietete Immobilien, Wertpapiere oder überschüssige Liquidität, die nicht dem Betrieb dienen.

Behaltensfrist und Lohnsumme: die Bedingungen der Verschonung

Die Verschonung ist kein Geschenk ohne Gegenleistung. Sie ist an zwei zentrale Auflagen geknüpft, die den Fortbestand des Betriebs sichern sollen. Erstens die Behaltensfrist: Bei der Regelverschonung muss der Erbe den Betrieb fünf Jahre fortführen, bei der Optionsverschonung sieben Jahre. Wer vorher verkauft oder die Firma aufgibt, verliert die Befreiung anteilig rückwirkend.

Zweitens die Lohnsummenregelung. Bei Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten muss die Summe der gezahlten Löhne über die Behaltensfrist eine festgelegte Mindesthöhe erreichen: bei der Regelverschonung 400 Prozent der Ausgangslohnsumme über fünf Jahre, bei der Optionsverschonung 700 Prozent über sieben Jahre. Sinkt die Lohnsumme, etwa durch Stellenabbau, wird die Erbschaftsteuer nachträglich fällig. Diese Auflagen machen die Verschonung planbar, aber auch riskant: Ein wirtschaftlicher Einbruch in den Jahren nach der Übergabe kann die Steuerbefreiung nachträglich kosten.

Warum die Verschonung auf der Kippe steht: das Bundesverfassungsgericht

Die großzügige Behandlung des Betriebsvermögens ist verfassungsrechtlich umstritten. Bereits am 17. Dezember 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damaligen Verschonungsregeln für teilweise verfassungswidrig, weil sie große Betriebsvermögen ohne ausreichende Bedürfnisprüfung begünstigten und den Gleichheitsgrundsatz verletzten. Der Gesetzgeber musste nachbessern und verabschiedete 2016 die heute geltende Reform.

Doch auch diese reformierten Regeln stehen erneut in der Kritik und sind Gegenstand verfassungsrechtlicher Prüfung. Zusätzlich zielt das SPD-Konzept "FairErben" politisch genau auf die Verschonung großer Betriebsvermögen. Sollte die Verschonung eng gefasst oder gekippt werden, stiege die effektive Erbschaftsteuer für Unternehmerfamilien erheblich. Wer seine Nachfolge auf die heutige Verschonung baut, plant deshalb auf einer unsicheren Grundlage.

Unternehmensnachfolge im Blick? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie sich Erbschaftsteuer und Wegzugsplanung für Ihren Betrieb sinnvoll verbinden lassen. Termin buchen

Große Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro: die Sonderregeln

Für Erwerbe von begünstigtem Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro pro Erwerber gelten verschärfte Regeln. Hier entfällt die pauschale Verschonung. Der Erbe hat die Wahl zwischen zwei Modellen: dem Abschmelzmodell, bei dem der Verschonungsabschlag mit steigendem Wert schrittweise sinkt, und der Verschonungsbedarfsprüfung, bei der die Steuer nur erlassen wird, soweit der Erbe sie nicht aus seinem verfügbaren Privatvermögen zahlen kann.

Gerade für größere Familienunternehmen ist diese Schwelle heikel, denn der Unternehmenswert wird nach einem standardisierten Verfahren ermittelt und liegt oft höher, als die Familie erwartet. Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen kann so trotz aller Verschonung eine Liquidität abverlangen, die im Betrieb gebunden ist und nicht ohne Weiteres frei gemacht werden kann.

Verwaltungsvermögen: wo die Verschonung des Betriebsvermögens endet

Die Verschonung gilt nicht für das gesamte Firmenvermögen, sondern nur für das sogenannte begünstigte Vermögen. Davon ausgenommen ist das Verwaltungsvermögen, also Wirtschaftsgüter, die nicht dem eigentlichen Betrieb dienen. Dazu zählen unter anderem an Dritte vermietete Grundstücke, Wertpapiere, Kunstgegenstände und überschüssige Liquidität. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Privatvermögen als Betriebsvermögen getarnt und so steuerfrei übertragen wird.

Übersteigt das Verwaltungsvermögen einen Anteil von 90 Prozent des Unternehmenswerts, entfällt die Verschonung sogar vollständig. Für die begehrte Optionsverschonung mit 100 Prozent Steuerbefreiung darf das Verwaltungsvermögen höchstens 20 Prozent ausmachen. Junges Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb weniger als zwei Jahre zugeordnet ist, wird ohnehin nie verschont. Diese Grenzen machen die Verschonung komplex und für viele Betriebe zur Rechenaufgabe.

Für Unternehmerfamilien folgt daraus eine klare Konsequenz: Wer die Verschonung nutzen will, muss die Struktur des Betriebs frühzeitig prüfen. Zu viel angesammeltes Kapital oder zu viele vermietete Immobilien im Betriebsvermögen können die Erbschaftsteuer-Befreiung gefährden. Eine saubere Trennung von betriebsnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen gehört deshalb an den Anfang jeder Nachfolgeplanung.

Unternehmensnachfolge planen: Erbschaftsteuer und Wegzugsbesteuerung zusammen denken

Wer als Unternehmer über einen Wegzug nachdenkt, muss zwei Steuern gleichzeitig im Blick haben. Neben der Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen greift beim Umzug ins Ausland die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die die stillen Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert, als wären sie verkauft worden. Beide Themen hängen zusammen und lassen sich nur gemeinsam sinnvoll planen. Die Details erklären die Leitfäden zur Wegzugsbesteuerung nach Paraguay und zum GmbH-Verkauf vor der Auswanderung.

Die Reihenfolge und Struktur entscheiden hier über sechsstellige Beträge. Manche Unternehmer verkaufen oder strukturieren vor dem Wegzug um, andere behalten den Betrieb und verlagern nur den Wohnsitz. Welcher Weg passt, hängt stark vom Einzelfall ab und gehört mit steuerlicher Beratung geplant.

Betriebsvermögen aus dem deutschen Zugriff nehmen: der Wohnsitz im Ausland

Der grundlegendste Weg, die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen dauerhaft zu vermeiden, ist auch hier die Verlagerung des Wohnsitzes in ein Land ohne Erbschaftsteuer. Paraguay erhebt keine Erbschaftsteuer und besteuert nach dem Territorialprinzip nur inländische Einkünfte. Für einen Unternehmer, dessen Werte international liegen, kann das den Unterschied zwischen einer steuerfreien und einer stark belasteten Nachfolge ausmachen.

Voraussetzung ist auch hier die echte, dauerhafte Verlagerung und der Ablauf der Fünf-Jahres-Frist für deutsche Staatsangehörige. Wie der Gesamtzusammenhang aussieht, erklärt der Leitfaden zur Erbschaftsteuer beim Auswandern; die passenden Bausteine für Firmeninhaber bündelt die Übersicht für Unternehmer.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf ein geerbtes Unternehmen?

Das hängt von der Verschonung ab. Mit der Regelverschonung bleiben 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, mit der Optionsverschonung sogar 100 Prozent. Ohne Verschonung, etwa bei Verstoß gegen die Auflagen, fällt die volle Erbschaftsteuer nach Steuerklasse an.

Welche Bedingungen gelten für die Verschonung des Betriebsvermögens?

Der Erbe muss den Betrieb fünf Jahre (Regelverschonung) oder sieben Jahre (Optionsverschonung) fortführen und die Lohnsumme über diesen Zeitraum halten. Verstößt er gegen Behaltensfrist oder Lohnsummenregelung, wird die Erbschaftsteuer anteilig nachträglich fällig.

Ist die Verschonung des Betriebsvermögens sicher?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regeln schon 2014 beanstandet, und auch die reformierte Fassung von 2016 ist erneut Gegenstand verfassungsrechtlicher Prüfung. Zusätzlich zielt die politische Reformdebatte auf die Verschonung großer Betriebsvermögen. Planungssicherheit auf Jahrzehnte gibt es nicht.

Wie hängt die Erbschaftsteuer mit der Wegzugsbesteuerung zusammen?

Beim Wegzug ins Ausland greift für Anteile an Kapitalgesellschaften die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, unabhängig von der Erbschaftsteuer. Wer die Unternehmensnachfolge über einen Wohnsitzwechsel plant, muss beide Steuern gemeinsam betrachten, weil Reihenfolge und Struktur den Steuerbetrag stark beeinflussen.

Kann man die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen durch Auswandern vermeiden?

Bei tatsächlicher und dauerhafter Verlagerung des Wohnsitzes in ein Land ohne Erbschaftsteuer wie Paraguay entfällt der deutsche Zugriff, nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist für deutsche Staatsangehörige. Die Wegzugsbesteuerung auf Anteile ist dabei aber gesondert zu beachten und vorab zu planen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Paraguay und Deutschland können sich ändern. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem qualifizierten Berater prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Porträt von Yannick Schroth, Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater

Über den Autor

Yannick Schroth

Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater

Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und steueroptimierter Firmenstruktur in Paraguay.

Tags:SteuernUnternehmerRatgeber

Weitere Artikel

Interesse geweckt?

Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Kostenloses Erstgespräch buchen