Zum Hauptinhalt springen
Immobilie steuerfrei vererben oder verschenken, geht das?
Steuern & Recht

Immobilie steuerfrei vererben oder verschenken, geht das?

Lässt sich eine Immobilie durch Auswandern nach Paraguay steuerfrei vererben oder verschenken? Der ehrliche Realitätscheck zum deutschen Erbschaftsteuerrecht.

Yannick SchrothYannick Schroth
7 Min. Lesezeit
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die hier beschriebenen Gestaltungen und Strategien sind allgemeine Erläuterungen, nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie eine davon in Ihrer Situation zulässig und sinnvoll ist, prüft ein Steuerberater; eine eigenmächtige Umsetzung kann teuer werden.

Erbschaftsteuer & Vermögensnachfolge

Wie die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer funktioniert, wie Freibeträge und die Verschonung von Betriebsvermögen wirken und wie sich die Steuer durch Wohnsitzverlagerung nach Paraguay legal vermeiden lässt.

Die Frage klingt einfach: Kann ich meine Immobilie steuerfrei vererben oder verschenken, wenn ich nach Paraguay auswandere? Die ehrliche Antwort ist ein Ja mit einem großen Aber. Paraguay selbst kennt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer. Für eine Immobilie in Deutschland gilt aber deutsches Recht, und das lässt sich durch einen Wohnsitzwechsel allein nicht abschütteln. Dieser Ratgeber ordnet ein, was wirklich geht, ohne Ihnen etwas zu versprechen, das später nicht hält.

Kann man eine Immobilie durch Auswandern steuerfrei vererben?

Grundsätzlich verlagern Sie mit einem echten Wohnsitzwechsel Ihre Steueransässigkeit. In Paraguay wird nach dem Territorialprinzip Auslandsvermögen nicht besteuert, und eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es dort schlicht nicht. Für Vermögen, das Sie als Ansässiger in Paraguay halten und weitergeben, entsteht auf paraguayischer Seite also keine Steuer.

Der Haken liegt auf der deutschen Seite. Ob und wie lange Deutschland weiter zugreift, hängt von drei Dingen ab: wo die Immobilie liegt, wie lange Ihr Wegzug her ist und welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Genau diese drei Punkte übersehen viele, wenn sie von der steuerfreien Immobilie hören.

Deutsche Immobilien bleiben erbschaftsteuerpflichtig

Der wichtigste Punkt zuerst: Eine in Deutschland gelegene Immobilie zählt zum sogenannten Inlandsvermögen. Sie unterliegt der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer, selbst wenn sowohl der Übergeber als auch der Empfänger im Ausland leben. Das ist das Belegenheitsprinzip der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG: Es kommt auf die Lage der Immobilie an, nicht auf Ihren Wohnsitz.

Im Klartext: Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung in Deutschland wird nicht dadurch steuerfrei, dass Sie nach Paraguay ziehen. Wer glaubt, mit dem Umzug sei die Immobilie automatisch aus dem deutschen Zugriff, irrt. Die Immobilie bleibt dauerhaft in der deutschen Erbschaftsteuer, solange sie in Deutschland liegt.

Die Fünf-Jahres-Falle für deutsche Staatsangehörige

Es kommt ein zweiter Punkt hinzu, der oft überrascht. Deutsche Staatsangehörige gelten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer, wenn sie in dieser Zeit keinen inländischen Wohnsitz mehr haben. In diesem Fenster bleibt Ihr weltweites Vermögen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig in Deutschland, nicht nur die deutsche Immobilie. Bei einem Wegzug in die USA verlängert sich diese Frist sogar auf zehn Jahre.

Das heißt: Wer kurz nach dem Umzug verschenkt oder verstirbt, wird so behandelt, als wäre er nie weg gewesen. Erst nach Ablauf dieser Frist fällt das weltweite Vermögen aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht heraus.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zehn Jahre

Auch nach den fünf Jahren ist noch nicht in jedem Fall Schluss. Über § 4 AStG kann für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht greifen, wenn Sie in ein niedrig besteuertes Land gezogen sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie erfasst nicht nur klassisches Inlandsvermögen, sondern ein erweitertes Inlandsvermögen mit Deutschland-Bezug.

Diese Regel ist verwandt mit der Wegzugsbesteuerung nach Paraguay, die vor allem Gesellschaftsanteile betrifft. Bei der Erbschaftsteuer geht es um Vermögen mit Inlandsbezug. Beides zeigt dasselbe Muster: Deutschland lässt beim Wegzug nicht sofort und nicht vollständig los.

Was Paraguay wirklich bringt: keine Erbschaft- und Schenkungsteuer

Trotz dieser deutschen Regeln ist der Paraguay-Vorteil real, nur eben zeitversetzt und für die richtigen Vermögensteile. Sobald das Fünf-Jahres-Fenster und der Zehn-Jahres-Horizont des § 4 AStG durchlaufen sind und Sie ein echter Ansässiger in Paraguay sind, fällt Ihr nicht-deutsches Vermögen dauerhaft aus der deutschen Erbschaftsteuer heraus. Was Sie danach in Paraguay oder in Drittländern aufbauen und halten, können Sie ohne deutsche und ohne paraguayische Erbschaft- oder Schenkungsteuer weitergeben.

Der native Vorteil von Paraguay ist also nicht, eine deutsche Immobilie zaubern zu lassen, sondern langfristig ein Vermögen außerhalb des deutschen Zugriffs aufzubauen und steuerfrei an die nächste Generation zu geben. Wer diesen Weg früh und sauber plant, nutzt ihn am besten. Die Grundlagen dazu finden Sie im Ratgeber Erbschaftsteuer vermeiden durch Auswandern.

Freibeträge, Familienheim und die Zehn-Jahres-Regel

Solange die deutsche Seite noch mitspielt, zählen die üblichen deutschen Stellschrauben. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro je Kind und 200.000 Euro je Enkel, und sie lassen sich nach § 14 ErbStG alle zehn Jahre erneut nutzen. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es unter Voraussetzungen eine eigene Begünstigung. Wie diese Beträge zusammenspielen, erklärt der Beitrag zu Freibeträgen und Steuerklassen, und warum eine frühzeitige Schenkung oft günstiger ist als das Erbe, zeigt Schenken statt Vererben.

Wichtig ist die ehrliche Einordnung: Diese deutschen Instrumente senken die Steuer, sie machen eine deutsche Immobilie aber nicht steuerfrei. Für die Immobilie selbst bleibt die Belegenheit in Deutschland das entscheidende und dauerhafte Kriterium.

Der ehrliche Weg zu einer steuerfreien Weitergabe

Wenn Ihr Ziel wirklich eine steuerfreie Weitergabe ist, führt der Weg über zwei Hebel: erstens die Verlagerung Ihrer Steueransässigkeit nach Paraguay als echten Lebensmittelpunkt, mit dem nötigen Vorlauf für die Fünf- und Zehn-Jahres-Fristen. Zweitens die Frage, was mit einer bestehenden deutschen Immobilie geschehen soll, denn diese bleibt der Sonderfall, der in Deutschland verhaftet ist. Ob verkaufen, umschichten oder bewusst behalten, ist eine sehr individuelle Entscheidung, die in die Hände eines spezialisierten Steuerberaters oder Anwalts gehört.

Wir sind eine Auswanderungsberatung und begleiten Sie beim Wohnsitzwechsel, bei Residenz und Cédula. Für die steuerliche und rechtliche Ausgestaltung Ihrer Nachfolge vermitteln wir an Fachberater, damit Ihr Plan von Anfang an trägt.

Häufige Fragen

Wird eine deutsche Immobilie durch Auswandern nach Paraguay steuerfrei?

Nein. Eine in Deutschland gelegene Immobilie unterliegt nach dem Belegenheitsprinzip weiterhin der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, wo Übergeber und Empfänger wohnen. Der Wohnsitzwechsel allein befreit die Immobilie nicht.

Wie lange bleibt mein weltweites Vermögen nach dem Wegzug erbschaftsteuerpflichtig?

Deutsche Staatsangehörige gelten nach § 2 Abs. 1 Buchst. b ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer, bei einem Wegzug in die USA zehn Jahre. In diesem Fenster bleibt das weltweite Vermögen in Deutschland steuerpflichtig, danach kann § 4 AStG für bis zu zehn Jahre noch Vermögen mit Deutschland-Bezug erfassen.

Kann ich in Paraguay eine Immobilie steuerfrei verschenken oder vererben?

Ja. Paraguay erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer. Für Vermögen, das Sie als Ansässiger in Paraguay halten und weitergeben, entsteht auf paraguayischer Seite keine solche Steuer. Entscheidend ist, dass eine deutsche Restanknüpfung nicht mehr greift.

Hinweis: Dieser Beitrag ist ein allgemein informierender Ratgeber und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind stark einzelfallabhängig. Für die konkrete Gestaltung wenden Sie sich an einen spezialisierten Steuerberater oder Anwalt.

Sie planen einen Wohnsitzwechsel und möchten Ihre Nachfolge sauber aufsetzen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch zu Residenz und Auswanderung nach Paraguay.

Porträt von Yannick Schroth, Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater

Über den Autor

Yannick Schroth

Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater

Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und steueroptimierter Firmenstruktur in Paraguay.

Tags:SteuernErbschaftsteuerRatgeber

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Gesetze, Preise und Fristen können sich ändern, einzelne Angaben daher inzwischen überholt sein. Für Ihren Fall bitte den aktuellen Stand prüfen oder uns direkt fragen.

Weitere Artikel

Interesse geweckt?

Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Kostenloses Erstgespräch buchen