Die Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben, trotzdem steht sie 2026 wieder oben auf der politischen Tagesordnung. Am 6. März 2026 debattierte der Bundestag erneut Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Wiedereinführung der Vermögensteuer. Für Unternehmer, Immobilienbesitzer und vermögende Privatpersonen ist die Frage damit konkret geworden: Wie realistisch ist eine Wiedereinführung, ab welchem Vermögen würde sie greifen, und welche legalen Handlungsoptionen bleiben? Dieser Artikel ordnet den Stand 2026 sachlich ein, vergleicht die Modelle der Parteien und zeigt, warum ein Wohnsitz in einem Land ganz ohne Vermögensteuer wie Paraguay für manche eine ernsthafte Überlegung geworden ist.

Vermögensteuer Deutschland 2026: der aktuelle Stand der Debatte
Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer ist in der laufenden Legislaturperiode unwahrscheinlich. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ist sich uneinig: Die SPD befürwortet eine Vermögensteuer für sehr hohe Vermögen, die Union lehnt sie strikt ab. Solange dieser Konflikt besteht, kommt kein Gesetzentwurf der Regierung zustande. Der Koalitionsvertrag sieht keine Vermögensteuer vor.
Aktiv bleibt das Thema trotzdem, getrieben von der Opposition und von der angespannten Lage der Länderfinanzen. Die Vermögensteuer ist verfassungsrechtlich eine Ländersteuer, ihr Aufkommen stünde vollständig den Bundesländern zu. Genau deshalb halten SPD-regierte und grün-mitregierte Länder das Thema im Bundesrat am Leben. Die Anträge der Linken ("Vermögensteuer wieder erheben, Länderfinanzen nachhaltig sichern") und der Grünen ("Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen") wurden am 6. März 2026 im Bundestag beraten (Quelle: Deutscher Bundestag), fanden aber keine Mehrheit.
Wer die Vermögensteuer für ein abgeschlossenes Kapitel hält, unterschätzt die Beharrlichkeit der Debatte. Sie kehrt in praktisch jedem Wahlkampf und bei jeder Haushaltskrise zurück. Die nächste reguläre Bundestagswahl ist für 2029 angesetzt, und die politischen Mehrheiten danach sind offen.
Warum die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben wird
Die deutsche Vermögensteuer wurde nie förmlich abgeschafft. Das Vermögensteuergesetz steht weiterhin im Gesetzbuch, es wird nur seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr angewendet. Der Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995.
Das Gericht beanstandete damals nicht die Vermögensteuer als solche, sondern ihre konkrete Ausgestaltung. Immobilien wurden mit veralteten, viel zu niedrigen Einheitswerten angesetzt, während Geldvermögen, Aktien und Betriebsvermögen mit dem vollen Verkehrswert erfasst wurden. Diese Ungleichbehandlung verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber hätte die Bewertung reformieren müssen, tat es aber nicht, und so lief die Erhebung Ende 1996 aus.
Für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer wäre also ein neues oder grundlegend reformiertes Gesetz nötig, vor allem mit einer verfassungsfesten, einheitlichen Bewertung aller Vermögensarten. Verfassungsrechtlich steht dem Weg nach überwiegender Einschätzung nichts entgegen: Eine Vermögensteuer ist in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich als zulässige Steuerart genannt. Es braucht "nur" eine einfache Mehrheit in Bundestag und Bundesrat sowie ein sauber gemachtes Bewertungsverfahren. Das ist die eigentlich entscheidende Erkenntnis für Vermögende: Die Hürde ist politisch, nicht rechtlich.
Die Vermögensteuer-Modelle von SPD, Grünen, Linken und BSW im Vergleich
Es gibt nicht "die" geplante Vermögensteuer, sondern mehrere konkurrierende Modelle. Sie unterscheiden sich erheblich darin, ab welchem Vermögen sie ansetzen und wie hoch der Steuersatz ausfällt. Die folgende Übersicht fasst den Stand 2026 zusammen (Quelle: Anträge und Wahlprogramme der jeweiligen Fraktionen).
| Partei | Vermögensteuer ab | Steuersatz | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Die Linke | 1 Mio. EUR (pro Person) | 1 % ab 1 Mio., steigend bis 5 % ab 50 Mio. | Sondersatz 12 % ab 1 Mrd.; zusätzlicher Freibetrag 5 Mio. für Betriebsvermögen |
| BSW | 25 Mio. EUR | 1 %, 2 % ab 100 Mio., 3 % ab 1 Mrd. | Fokus auf sehr große Vermögen |
| SPD | sehr hohe Vermögen (Diskussion ab ca. 100 Mio.) | nicht final festgelegt | parallel Reform der Erbschaftsteuer |
| Bündnis 90/Die Grünen | schließt sich SPD-Linie an | nicht final festgelegt | Schwerpunkt auf Erbschaftsteuer-Lücken |
Die Spannweite ist groß. Das Modell der Linken würde mit einem Freibetrag von einer Million Euro pro Person eine breite Schicht von Immobilienbesitzern und mittelständischen Unternehmern erfassen. Die Modelle von SPD und BSW zielen dagegen auf zweistellige Millionenvermögen und damit auf eine sehr kleine Gruppe. Wer die eigene Betroffenheit einschätzen will, muss also genau hinschauen, welches Modell gemeint ist. Pauschale Schlagzeilen über "die Vermögensteuer" verschleiern, dass zwischen einem Freibetrag von einer Million und einem von hundert Millionen Euro Welten liegen.
Wen eine neue Vermögensteuer in Deutschland treffen würde
Entscheidend für die persönliche Betroffenheit ist der Freibetrag und die Frage, ob das Betriebsvermögen einbezogen wird. Bei einem Freibetrag von einer Million Euro pro Person, wie ihn die Linke vorschlägt, wäre der Kreis der Steuerpflichtigen deutlich größer, als viele annehmen. Eine selbst genutzte Immobilie in einer teuren Stadt, eine vermietete Eigentumswohnung und ein solides Wertpapierdepot überschreiten zusammen schnell die Millionengrenze.
Besonders heikel ist die Vermögensteuer für Unternehmer, weil sie eine Substanzsteuer ist. Sie fällt unabhängig davon an, ob das Vermögen Erträge abwirft. Ein Unternehmer mit einer GmbH, deren Wert auf zehn Millionen Euro geschätzt wird, müsste sie auch dann zahlen, wenn die Firma in einem schlechten Jahr keinen Gewinn macht. Das Geld muss dann aus der Substanz oder aus privaten Mitteln kommen. Genau dieser Substanzsteuer-Charakter ist der Hauptkritikpunkt der Wirtschaftsverbände: Eine solche Substanzsteuer kann in Krisenjahren Liquidität abziehen, die das Unternehmen zum Überleben braucht.
Für die folgende Gruppe ist die Vermögensteuer-Debatte deshalb mehr als ein abstraktes Gerechtigkeitsthema:
- ▹Inhaber mittelständischer Unternehmen mit hohem Betriebsvermögen
- ▹Immobilienbesitzer mit mehreren Objekten
- ▹Vermögende Privatpersonen mit Depots, Beteiligungen und Immobilien über dem jeweiligen Freibetrag
- ▹Familien, die Betriebe oder Immobilien über Generationen halten wollen
Wer in keine dieser Gruppen fällt und unter dem Freibetrag bleibt, wäre von einer Vermögensteuer nicht betroffen, unabhängig davon, welches Modell sich durchsetzt.
Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Vermögensabgabe: die Begriffe sauber trennen
In der öffentlichen Debatte werden drei verschiedene Instrumente oft vermischt, obwohl sie steuerlich grundverschieden sind. Wer seine Lage einschätzen will, sollte sie auseinanderhalten.
Die Vermögensteuer ist eine laufende, in der Regel jährliche Steuer auf den Bestand des Nettovermögens. Sie ist das Instrument, um das es in diesem Artikel geht. Die Vermögensabgabe dagegen ist eine einmalige Sonderabgabe, die in der Vergangenheit zur Bewältigung außerordentlicher Lasten erhoben wurde, etwa der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie wird ebenfalls regelmäßig ins Gespräch gebracht, ist aber rechtlich und politisch eine andere Baustelle. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer schließlich greift nur bei der Übertragung von Vermögen, nicht auf den laufenden Bestand. Hier ist die Reformdebatte 2026 sogar konkreter als bei der Vermögensteuer, weil SPD und Grüne die weitgehende Verschonung großer Betriebsvermögen beenden wollen.
Für die persönliche Planung folgt daraus: Die Erbschaftsteuer-Reform könnte schneller kommen als die Vermögensteuer, weil sie innerhalb der Koalition weniger umstritten ist. Wer Vermögen übertragen will, sollte beide Debatten getrennt verfolgen.
Wie wahrscheinlich ist die Wiedereinführung der Vermögensteuer?
Eine ehrliche Einschätzung gehört zu diesem Thema, gerade weil es emotional aufgeladen ist. Kurzfristig, also bis zur nächsten regulären Bundestagswahl 2029, ist eine Wiedereinführung unwahrscheinlich. Die Union blockiert sie in der Koalition, und ohne Regierungsmehrheit gibt es keinen Gesetzentwurf. Daran ändern auch die wiederkehrenden Oppositionsanträge nichts.
Mittel- und langfristig ist die Lage offener. Drei Faktoren halten die Vermögensteuer im Spiel: der wachsende Finanzbedarf der Länder, die anhaltende Verteilungsdebatte und die Tatsache, dass die rechtliche Hürde niedrig ist. Ein politischer Mehrheitswechsel nach 2029 könnte die Vermögensteuer schnell wieder auf die Tagesordnung setzen, und ein verfassungsfestes Gesetz ließe sich in überschaubarer Zeit verabschieden. Vermögende sollten sie deshalb nicht als erledigt abhaken, sondern als latentes Risiko im Hinterkopf behalten, das sich politisch jederzeit aktivieren lässt.
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Paraguay: 0 Prozent Vermögensteuer als legale Option für Vermögende
Paraguay erhebt keine Vermögensteuer. Das Land kennt weder eine laufende Steuer auf den Vermögensbestand noch eine allgemeine Erbschaftsteuer, und es besteuert nach dem Territorialprinzip ausländische Einkünfte grundsätzlich mit null Prozent. Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Paraguay verlegt, entzieht sein weltweites Vermögen damit legal dem Zugriff einer möglichen deutschen Vermögensteuer, weil diese an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland anknüpft.

Wichtig ist die ehrliche Einordnung: Das funktioniert nur mit einem echten Wegzug, nicht mit einem Briefkasten. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, eine paraguayische Residenz allein ändert daran nichts. Erforderlich ist die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts, in der Regel verbunden mit der Abmeldung des deutschen Wohnsitzes und dem Aufbau echter Bindungen in Paraguay. Wer diesen Schritt sauber geht, profitiert nicht nur von der fehlenden Vermögensteuer, sondern vom gesamten paraguayischen Steuersystem.
Zwei deutsche Steuerfallen muss man dabei kennen. Wer wesentliche GmbH-Anteile hält, stößt beim Wegzug auf die Wegzugsbesteuerung nach Paraguay, eine einmalige Steuer auf die stillen Reserven der Anteile. Und wer nach dem Wegzug noch deutsche Einkünfte bezieht, kann unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen. Beide Themen sind planbar, gehören aber zwingend in die Vorbereitung. Eine Vermögensteuer in Deutschland würde den Anreiz, diese Planung anzugehen, für viele Vermögende deutlich erhöhen.
Was Vermögende jetzt tun können: Vorbereitung statt Panik
Die richtige Reaktion auf die Vermögensteuer-Debatte ist weder Panik noch Ignoranz, sondern nüchterne Vorbereitung. Solange keine Vermögensteuer beschlossen ist, gibt es keinen Grund für überstürzte Entscheidungen. Es gibt aber gute Gründe, vorbereitet zu sein, falls sich die politische Lage nach 2029 dreht.
Sinnvoll ist zunächst eine ehrliche Bestandsaufnahme des eigenen Nettovermögens und ein Abgleich mit den diskutierten Freibeträgen. Wer klar unter einer Million Euro liegt, ist von keinem der aktuellen Modelle betroffen. Wer darüber liegt, sollte die eigene Betroffenheit je nach Modell durchrechnen und die laufende Belastung im jeweiligen Modell abschätzen. Eine jährliche Steuer von einem Prozent auf ein Vermögen von fünf Millionen Euro bedeutet 50.000 Euro pro Jahr, unabhängig von der Rendite, und über zehn Jahre summiert sich das erheblich.
Für Unternehmer und sehr vermögende Privatpersonen kann ein Wohnsitzwechsel ins steuerfreie Ausland eine strategische Option sein, die ohnehin auf dem Tisch liegt, nicht nur wegen der Vermögensteuer, sondern auch wegen der hohen laufenden Einkommen- und Kapitalertragsbesteuerung. Ein realistischer Planungshorizont für einen sauberen Wegzug liegt bei 18 bis 24 Monaten, weil GmbH-Strukturen, Immobilien und die Wegzugsbesteuerung Zeit brauchen. Wer das Thema erst angeht, wenn sie bereits beschlossen ist, hat diese Zeit nicht mehr. Andere steuerfreie Länder und Strategien gehören in denselben Vergleich, Paraguay ist eine Option unter mehreren, aber wegen des reinen Territorialprinzips und der niedrigen Hürden für deutsche Auswanderer eine der unkompliziertesten.
Häufige Fragen zur Vermögensteuer in Deutschland
Wird die Vermögensteuer in Deutschland 2026 wieder eingeführt?
Nach aktuellem Stand nicht. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ist sich uneinig, die Union lehnt die Vermögensteuer ab. Ohne Regierungsmehrheit gibt es keinen Gesetzentwurf. Die Oppositionsanträge von Linken und Grünen vom März 2026 fanden keine Mehrheit. Eine Wiedereinführung in der laufenden Legislaturperiode bis 2029 gilt als unwahrscheinlich.
Ab welchem Vermögen würde die Vermögensteuer greifen?
Das hängt vom Modell ab. Die Linke schlägt einen Freibetrag von einer Million Euro pro Person vor, SPD und BSW zielen auf deutlich höhere Vermögen ab 25 bis 100 Millionen Euro. Bei einem Freibetrag von einer Million Euro wäre die Vermögensteuer breit angelegt und träfe auch viele Immobilienbesitzer und Mittelständler, bei höheren Freibeträgen nur sehr große Vermögen.
Wie hoch wäre die Vermögensteuer nach den aktuellen Modellen?
Die diskutierten Steuersätze beginnen meist bei einem Prozent jährlich auf das Vermögen oberhalb des Freibetrags. Im Modell der Linken steigt der Satz progressiv bis fünf Prozent ab 50 Millionen Euro, mit einem Sondersatz von zwölf Prozent für Milliardenvermögen. Ein Prozent auf fünf Millionen Euro Nettovermögen entspricht 50.000 Euro Vermögensteuer pro Jahr, unabhängig vom Ertrag.
Warum wurde die Vermögensteuer 1997 abgeschafft?
Sie wurde nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete 1995 die ungleiche Bewertung: Immobilien wurden mit niedrigen Einheitswerten angesetzt, anderes Vermögen mit dem Verkehrswert. Das verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Weil der Gesetzgeber die Bewertung nicht reformierte, wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben, das Gesetz besteht aber formal fort.
Was ist der Unterschied zwischen Vermögensteuer und Vermögensabgabe?
Die Vermögensteuer ist eine laufende, meist jährliche Steuer auf den Vermögensbestand. Die Vermögensabgabe ist eine einmalige Sonderabgabe zur Bewältigung außergewöhnlicher Lasten, historisch etwa der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Beide werden in der Debatte oft vermischt, sind aber rechtlich verschieden. Die Erbschaftsteuer wiederum greift nur bei der Übertragung von Vermögen.
Trifft die Vermögensteuer auch Betriebsvermögen von Unternehmern?
In den meisten Modellen ja, oft mit einem zusätzlichen Freibetrag. Das ist der Hauptkritikpunkt: Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer und fällt auch dann an, wenn das Unternehmen keinen Gewinn macht. Sie kann Unternehmen in Krisenjahren Liquidität entziehen. Das Modell der Linken sieht einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen vor.
Hat Paraguay eine Vermögensteuer?
Nein. Paraguay erhebt keine Vermögensteuer und keine allgemeine Erbschaftsteuer. Das Land besteuert nach dem Territorialprinzip nur im Inland erzielte Einkünfte, ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich steuerfrei. Das macht Paraguay für Vermögende interessant, die ihr weltweites Vermögen legal außerhalb der Reichweite des deutschen Fiskus aufstellen wollen.
Kann ich der deutschen Vermögensteuer durch Auswandern entgehen?
Ja, aber nur mit einem echten Wegzug. Die Vermögensteuer knüpft an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland an, die wiederum am Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hängt. Wer den Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Paraguay verlegt und den deutschen Wohnsitz abmeldet, entzieht sein Vermögen legal. Ein bloßer Briefkasten reicht nicht. Bei GmbH-Anteilen ist zusätzlich die Wegzugsbesteuerung zu beachten.
Wie sollten sich Vermögende auf eine mögliche Vermögensteuer vorbereiten?
Mit nüchterner Bestandsaufnahme statt Panik. Sinnvoll ist, das Nettovermögen den diskutierten Freibeträgen gegenüberzustellen, die mögliche jährliche Belastung durchzurechnen und für den Fall einer politischen Wende einen Plan B zu haben. Ein sauberer Wohnsitzwechsel braucht 18 bis 24 Monate Vorlauf, deshalb lohnt es sich, die Optionen früh zu prüfen, statt erst zu reagieren, wenn sie beschlossen ist.
Fazit: Vermögensteuer als latentes Risiko, nicht als akute Gefahr
Die Vermögensteuer ist 2026 politisch präsent, aber kurzfristig unwahrscheinlich. In der aktuellen Koalition blockiert die Union die Wiedereinführung, und ohne Regierungsmehrheit bleibt es bei Oppositionsanträgen. Gleichzeitig ist die rechtliche Hürde niedrig, der Finanzbedarf der Länder hoch und die Verteilungsdebatte dauerhaft. Wer Vermögen hat, sollte sie deshalb als latentes Risiko einordnen, das sich nach einem politischen Mehrheitswechsel schnell aktivieren ließe.
Die richtige Reaktion ist Vorbereitung mit Augenmaß. Wer unter dem Freibetrag liegt, kann das Thema gelassen verfolgen. Wer darüber liegt, sollte die eigene Betroffenheit je nach Modell durchrechnen und die Handlungsoptionen kennen, von der Vermögensstrukturierung in Deutschland bis zum Wohnsitzwechsel in ein Land ohne Vermögensteuer wie Paraguay. Diese Entscheidung sollte nie allein an einer einzelnen Steuer hängen, aber die Vermögensteuer-Debatte ist für viele Vermögende der Anlass, ihre langfristige Aufstellung überhaupt erst grundsätzlich zu überdenken.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Der Stand der Vermögensteuer-Debatte und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Paraguay können sich ändern. Verbindliche Informationen zur Steuergesetzgebung veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem qualifizierten Berater prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen.
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Über den Autor
Yannick Schroth
Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater
Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und steueroptimierter Firmenstruktur in Paraguay.





