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Glossar

Paraguay-Glossar: die wichtigsten Begriffe erklärt

Cédula, Carnet, RUC, Apostille: Auf dem Weg nach Paraguay begegnen Ihnen viele spanische Begriffe. Hier steht zu jedem eine kurze Definition, dazu der Link zum ausführlichen Ratgeber.

Residenz und Behörden

MigracionesDirección Nacional de Migraciones (DNM)
Die nationale Migrationsbehörde Paraguays mit Sitz in Asunción. Sie entscheidet über die temporäre und die permanente Residenz und stellt das Carnet de Residencia aus. Mehr dazu
Residencia TemporalResidencia Temporaria, temporäre Residenz
Die erste Stufe der Residenz in Paraguay, zwei Jahre gültig (Ley 6984/2022). Es gibt keine Investitionspflicht, keine Sprachprüfung und keinen Solvenznachweis. Abwesenheiten dürfen nicht länger als ein Jahr am Stück dauern (Art. 55 Ley 6984/2022). Mehr dazu
Carnet de Residencia TemporalCarnet
Der Residenzausweis, den Migraciones nach Genehmigung der temporären Residenz ausstellt. Erst mit dem Carnet kann die Cédula beantragt werden. Mehr dazu
CédulaCédula de Identidad
Der paraguayische Personalausweis für Residenten. Er wird nach dem Carnet beim Departamento de Identificaciones der Policía Nacional ausgestellt. An Ihrer Staatsangehörigkeit ändert die Cédula nichts, und eine Steueransässigkeit begründet sie nicht automatisch. Mehr dazu
AmpliaciónVerlängerung der temporären Residenz
Die Verlängerung der temporären Residenz um zwei Jahre, als Alternative zum Wechsel in die permanente Residenz. Wer weder Ampliación noch permanente Residenz rechtzeitig beantragt, beginnt von vorn. Mehr dazu
Residencia Permanentepermanente Residenz
Die unbefristete Residenz. Sie ist ein eigener Antrag, frühestens ab dem 21. Monat der temporären Residenz und vor Ablauf der 24 Monate, mit Solvenznachweis nach der Resolución DNM 407/2026. Das Carnet wird alle zehn Jahre erneuert; Abwesenheiten dürfen nicht länger als drei Jahre am Stück dauern. Mehr dazu
SolvenznachweisNachweis der Zahlungsfähigkeit
Nachweis ausreichender Mittel, den Migraciones erst für die permanente Residenz verlangt, nicht für die temporäre. Die Resolución DNM 407/2026 kennt für Anträge ab 06.07.2026 zwölf Kategorien, darunter Rentner und Pensionäre; einen gesetzlichen Mindestbetrag nennt sie nicht. Mehr dazu
EinbürgerungNaturalización
Die paraguayische Staatsangehörigkeit ist frühestens nach rund fünf Jahren möglich (zwei Jahre temporäre und drei Jahre permanente Residenz), mit Wohnsitz in Paraguay und einer Prüfung in Spanisch oder Guaraní, Geschichte und Geografie (Acordada 464/2007). Mehr dazu

Dokumente und Helfer

ApostilleApostilla
Eine internationale Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden. Für die Residenz brauchen vor allem Geburtsurkunde und Führungszeugnis aus Deutschland eine Apostille; ohne korrekt apostillierte Dokumente findet der Termin bei Migraciones nicht statt. Mehr dazu
Führungszeugnis (Belegart N)Privatführungszeugnis
Das deutsche Führungszeugnis für die Residenz, beantragt beim Bundesamt für Justiz als Privatführungszeugnis (Belegart N). Ein Behördenführungszeugnis (Belegart O) geht nur an deutsche Behörden und eignet sich daher nicht. Mehr dazu
Interpol-CheckInterpol-Bericht
Prüfung auf internationale Strafverfahren als eigener Termin in Paraguay, oft am selben Tag wie andere Termine möglich. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Mehr dazu
Antecedentesparaguayische Führungszeugnisse
Führungszeugnisse aus Paraguay (Policía Nacional und Poder Judicial). Für den späteren Wechsel in die permanente Residenz holen Sie sie in Paraguay. Mehr dazu
Traductor Públicovereidigter Übersetzer
Ein in Paraguay zugelassener Übersetzer, der die beglaubigten Übersetzungen ins Spanische anfertigt, etwa der Geburtsurkunde und des Führungszeugnisses. Mehr dazu
GestorBehördengänger
Ein Dienstleister, der Behördenvorgänge in Paraguay vorbereitet und begleitet, zum Beispiel die Termine bei Migraciones. Mehr dazu
EscribanoNotar
Der Notar in Paraguay. Über ihn laufen unter anderem notarielle Vollmachten (Poder notarial) und Beglaubigungen. Mehr dazu
Poder notarialnotarielle Vollmacht
Eine vor dem Escribano erteilte Vollmacht, mit der eine andere Person Sie bei bestimmten Vorgängen vertreten kann. Persönliche Termine wie die Biometrie bei Migraciones oder der RUC-Abschluss bei der DNIT lassen sich damit nicht ersetzen. Mehr dazu
ContadorBuchhalter, Steuerfachmann
Der paraguayische Buchhalter und Steuerfachmann. Er klärt im Einzelfall, ob Sie in Paraguay steuerlich ansässig sind, und übernimmt RUC-Pflege, Steuererklärungen und Buchhaltung. Mehr dazu

Steuern in Paraguay

TerritorialprinzipTerritorialbesteuerung
Paraguay besteuert nur Einkünfte aus dem Inland (Ley 6380/2019). Einkünfte, die tatsächlich aus dem Ausland stammen, bleiben steuerfrei. Arbeit, die Sie in Paraguay erbringen, gilt als Inland, auch für Kunden im Ausland. Mehr dazu
Ley 6380/2019Steuerreformgesetz
Das paraguayische Steuergesetz, das unter anderem IRP, IRE und IDU regelt und festlegt, wer in Paraguay steuerlich ansässig ist. Mehr dazu
DNITDirección Nacional de Ingresos Tributarios
Die paraguayische Steuerbehörde. Bei ihr wird die RUC beantragt; für den Abschluss ist nach Erhalt der Cédula ein persönliches Erscheinen nötig, möglich an jedem DNIT-Standort im Land. Mehr dazu
RUCRegistro Único de Contribuyente
Die paraguayische Steuer-Identifikationsnummer. Sie wird nach der Cédula bei der DNIT beantragt; die Bearbeitung dauert rund zwei bis vier Wochen nach der Cédula. Mehr dazu
IRPImpuesto a la Renta Personal
Die persönliche Einkommensteuer Paraguays: 8 bis 10 % auf Einkünfte aus dem Inland (Ley 6380/2019). Mehr dazu
IREImpuesto a la Renta Empresarial
Die Steuer auf Unternehmensgewinne in Paraguay: 10 % (Ley 6380/2019). Mehr dazu
IDUImpuesto a los Dividendos y las Utilidades
Die Steuer auf Dividenden in Paraguay: 8 % für Residenten, 15 % für Nicht-Residenten (Ley 6380/2019). Mehr dazu
Domicilio fiscalsteuerlicher Wohnsitz, 120-Tage-Regel
Der steuerliche Wohnsitz an einem Ort im Land. Die oft genannten 120 Tage stammen aus Ley 125/1991 Art. 152 und betreffen nur diese Vermutung, nicht die Steueransässigkeit. Eine gesetzliche Mindestaufenthaltsdauer für die Steueransässigkeit gibt es nicht; sie richtet sich nach Ley 6380/2019. Mehr dazu
CRSCommon Reporting Standard, automatischer Informationsaustausch
Der OECD-Standard für den automatischen Austausch von Finanzkontendaten. Paraguay hat sich dazu verpflichtet; laut OECD-Statusliste vom 04.09.2026 nimmt es die ersten Austausche bis 2028 auf. Auskunft auf Ersuchen ausländischer Steuerbehörden ist seit 01.01.2022 möglich. Mehr dazu

Firma und Investition

EASEmpresa por Acciones Simplificadas
Die vereinfachte Kapitalgesellschaft nach Ley 6480/2020. Sie kann von einer einzigen Person mit voller Haftungsbeschränkung gegründet werden und ist heute die übliche Rechtsform für Alleingründer. Mehr dazu
SRLSociedad de Responsabilidad Limitada
Die paraguayische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie braucht mindestens zwei Gesellschafter. Mehr dazu
Paraguay Investor PassInvestorenresidenz
Direkte permanente Residenz über eine Investition, ohne die zweijährige temporäre Phase (Resolución MIC N° 283/2026). Produktiv ab 70.000 USD mit vorab genehmigtem Geschäftsplan und mindestens fünf formellen Arbeitsplätzen, Tourismus ab 150.000 USD, Immobilien als Anlage und Finanzanlagen ab 200.000 USD. Mehr dazu
SUACESistema Unificado de Apertura y Cierre de Empresas
Eine Generaldirektion des Industrie- und Handelsministeriums MIC. Beim Paraguay Investor Pass stellt sie die Investorenbescheinigung aus, mit der die Investition gegenüber Migraciones nachgewiesen wird. Mehr dazu

Umzug und Alltag

Menaje de CasaÜbersiedlungsgut
Umzugsgut, das Sie bei dauerhafter Einwanderung mit Cédula mit reduzierten oder ganz ohne Zölle nach Paraguay einführen können. Die Regeln ändern sich häufig; den aktuellen Stand prüfen Sie vor dem Versand. Mehr dazu
Guaraní (PYG)Landeswährung
Die Währung Paraguays, abgekürzt PYG oder ₲. Guaraní ist zugleich neben Spanisch Amtssprache des Landes. Mehr dazu

Deutsche Seite (Steuerberater)

AbmeldungWohnsitz abmelden
Die Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt. Für das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland genügt sie allein nicht; maßgeblich sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Ihren Fall klärt ein deutscher Steuerberater. Mehr dazu
Wegzugsbesteuerung§ 6 AStG
Die deutsche Besteuerung stiller Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) beim Wegzug ins Ausland nach § 6 AStG. Ob und wie sie Sie trifft, klären Sie vor dem Wegzug mit einem deutschen Steuerberater. Mehr dazu
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht§ 2 AStG
Eine deutsche Regel (§ 2 AStG) für Deutsche, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten: Ihre deutschen Einkünfte werden dann für zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr erweitert besteuert. Die Einordnung Ihres Falls übernimmt ein deutscher Steuerberater. Mehr dazu

Begriffe klar, Weg noch offen?

Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir mit Ihnen den Weg von der temporären Residenz bis zur Cédula durch. Steuerliche Fragen klärt ein Steuerberater Ihrer Wahl.

Kostenloses Erstgespräch

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Gesetze und Behördenpraxis in Paraguay und Deutschland können sich ändern. Die gebündelten Fakten mit Grundlagen finden Sie unter Fakten & Überblick. Stand: Oktober 2026.