Firmengründung in Paraguay
Von der Ein-Personen-Gesellschaft EAS bis zur SRL oder SA: Wir koordinieren die Gründung Ihrer paraguayischen Firma mit unserer Partneranwältin; die laufende Buchhaltung richtet unser paraguayischer Contador ein.
- Preis
- ab 799 €
- Dauer
- EAS ca. 2 bis 4 Wochen
- Für wen
- Unternehmer mit lokaler Tätigkeit
Eine paraguayische Firma kann sinnvoll sein, um lokal tätig zu werden, eine Struktur aufzubauen oder Mitarbeiter anzustellen. Die EAS ist die Ein-Personen-Gesellschaft, SRL und SA sind für mehrere Gesellschafter oder größere Strukturen gedacht.
Die Gründung führt unsere Partneranwältin durch, die laufende Buchhaltung richtet unser paraguayischer Contador ein (Steuerfachmann nach paraguayischem Recht, kein deutscher Steuerberater); wir koordinieren beides. Wichtig: Arbeit, die Sie in Paraguay erbringen, ist paraguayische Quelle, auch für Auftraggeber im Ausland, und zwar unabhängig davon, ob Sie über eine EAS oder eine ausländische Gesellschaft wie eine US-LLC abrechnen. Die Wahl der Rechtsform richtet sich deshalb nach Kunden, Banking und Haftung, nicht nach dem Territorialprinzip.
Das ist enthalten
- Gründung der Rechtsform (EAS, SRL oder SA) inklusive Amtsgängen
- Einrichtung der laufenden Buchhaltung über unseren Contador
- Koordination mit unserem Contador, der die paraguayische Rechtsform nach paraguayischem Recht einordnet
Für wen ist das?
Für Unternehmer, die in Paraguay lokal tätig werden oder eine Gesellschaftsstruktur brauchen. Freelancer, die vor allem in US-Dollar abrechnen oder US-Zahlungsdienstleister nutzen, können die US-LLC prüfen; steuerlich ändert sie an Arbeit in Paraguay nichts.
Preis
- Firmengründung (EAS)799 €
- Firmengründung (SRL/SA)Preis auf Anfrage
Der Preis für SRL oder SA hängt vom Setup ab und ist daher auf Anfrage. Welche paraguayische Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, ordnet unser Contador nach paraguayischem Recht ein. Die deutsche Seite (Wegzug, Beteiligungen, Ort der Geschäftsleitung) klären Sie vorab mit einem deutschen Steuerberater.
Wichtiger Hinweis: Wir sind keine Steuer- oder Rechtsberatung, wir koordinieren den Ablauf mit den Fachleuten vor Ort. Halten Sie mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, gleich ob deutsch oder ausländisch, kann beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Das klären Sie vorab mit einem deutschen Steuerberater.
Häufige Fragen
EAS oder US-LLC, was ist besser?
Ist die Buchhaltung bei der EAS-Gründung enthalten?
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