Ein Anleger, der auswandert, macht eine Erfahrung, mit der er selten rechnet: Das Steuerthema ist schnell geklärt, das Bankthema wird zum Problem. Paraguay besteuert ausländische Kapitalerträge nicht, das ist in zwei Sätzen erzählt. Dass der deutsche Broker das Depot kündigt, sobald die neue Adresse in Asunción hinterlegt ist, steht in keinem Ratgeber. Dieser Guide führt 2026 durch die Auswanderung aus Anlegersicht: was mit Depot, Immobilien und Beteiligungen geschieht, warum das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen hier stärker wirkt als bei anderen Gruppen, und wie der Residenzweg für Kapitaleinkünftler aussieht. Wer nach Anlagemöglichkeiten in Paraguay sucht, findet die im Guide zum Investieren in Paraguay.
Hinweis zur Einordnung. Dieser Text behandelt die steuerlichen und praktischen Folgen eines Wohnsitzwechsels für Kapitalanleger. Er ist keine Anlageberatung und enthält keine Empfehlung für oder gegen einzelne Anlageformen.
Was Paraguay bei Kapitalerträgen tatsächlich besteuert
Grundlage ist das Territorialprinzip der Steuerreform Ley 6380/2019: Besteuert wird, was in Paraguay erwirtschaftet wird. Für einen Anleger heißt das konkret:
- ▹Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus ausländischen Depots entstehen außerhalb Paraguays und unterliegen dort keiner Einkommensteuer.
- ▹Kapitalerträge aus paraguayischen Quellen, etwa Zinsen einer hiesigen Bank oder Gewinne aus dem Verkauf paraguayischer Wertpapiere, fallen unter die IRP-Kapitalertragsbesteuerung mit 8 Prozent.
- ▹Mieteinnahmen aus paraguayischen Immobilien sind inländische Einkünfte und damit steuerpflichtig.
- ▹Die jährliche Immobiliensteuer existiert. Sie liegt bei etwa 1 Prozent des Fiskalwerts, der allerdings deutlich unter dem Marktwert liegt. Die verbreitete Behauptung, Paraguay kenne keine Grundsteuer, ist falsch; die Details stehen im Beitrag zur Immobiliensteuer.
Das ist die ganze paraguayische Seite. Sie ist nicht der schwierige Teil.
Warum das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen Anleger härter trifft
Zwischen Deutschland und Paraguay existiert kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen. Das einzige Abkommen betrifft den internationalen Luftverkehr und stammt aus dem Jahr 1983.
Für die meisten Auswanderer ist das folgenlos, weil ihr Einkommen ohnehin nur in einem Land entsteht. Für Anleger ist es der zentrale Punkt, denn Kapitalerträge haben eine Quelle, und die bleibt oft in Deutschland.
Deutsche Dividenden. Ausschüttungen deutscher Aktiengesellschaften unterliegen der deutschen Kapitalertragsteuer. Ohne Abkommen gibt es keine abkommensrechtliche Reduktion des Quellensteuersatzes. Wer ein deutschlandlastiges Portfolio hält, verliert diesen Teil unabhängig vom Wohnsitz.
Deutsche Immobilien. Mieteinnahmen aus in Deutschland belegenen Immobilien bleiben nach § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig, ebenso Veräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist. Wer sein Vermögen in deutschen Mietobjekten hält, verlagert seine Steuerlast durch den Wegzug praktisch nicht.
Ausländische Quellensteuern. US-Dividenden werden über das US-amerikanische Abkommensnetz behandelt, und Paraguay hat mit den USA kein Abkommen. Die Anrechnungsmöglichkeit, die in Deutschland selbstverständlich war, entfällt, weil Paraguay diese Erträge gar nicht besteuert und es folglich nichts anzurechnen gibt. Das ist kein Nachteil im engeren Sinn, es bedeutet nur: Die Quellensteuer ist endgültig.
Die praktische Konsequenz für die Portfoliostruktur ist unbequem, aber eindeutig: Je stärker die Erträge an eine deutsche Quelle gebunden sind, desto weniger bringt der Wegzug. Diese Rechnung sollte vor dem Umzug stehen, nicht danach.
Das Depot: das unterschätzte Problem der Anlegerauswanderung
Hier scheitern in der Praxis mehr Auswanderungen an Formalien als am Steuerrecht.
Deutsche Direktbanken und Broker sind auf Kunden mit deutschem Wohnsitz ausgelegt. Wird eine Adresse außerhalb der EU hinterlegt, reagieren die Institute unterschiedlich, und keine der Reaktionen ist angenehm: Manche kündigen die Geschäftsbeziehung, manche sperren Neukäufe und lassen nur noch Verkäufe zu, manche verlangen umfangreiche Nachweise und entscheiden dann im Einzelfall. Ein Depot mit paraguayischer Adresse ist bei mehreren großen deutschen Anbietern schlicht nicht vorgesehen.
Was daraus folgt, sollte vor der Abmeldung geklärt sein:
- ▹Klären Sie die Politik Ihres Instituts schriftlich, bevor Sie die Adresse ändern. Telefonische Auskünfte an der Hotline sind in dieser Frage erfahrungsgemäß unzuverlässig.
- ▹Prüfen Sie Alternativen mit Auslandsakzeptanz, etwa internationale Broker, die Kunden in Drittstaaten führen. Die Auswahl ist kleiner, als man denkt, und ändert sich.
- ▹Rechnen Sie einen Depotübertrag früh ein. Überträge dauern Wochen, und sie funktionieren schlecht, während eine Kündigung läuft.
- ▹Vermeiden Sie die Scheinlösung. Die deutsche Adresse eines Verwandten weiterzuführen, ist genau das Verhalten, das die Wohnsitzaufgabe angreifbar macht. Wer den Wegzug steuerlich geltend machen will und gleichzeitig eine deutsche Adresse für die Bank pflegt, produziert einen Widerspruch, den er im Zweifel erklären muss.
Beteiligungen: wo auch Privatanleger in die Wegzugsbesteuerung geraten
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG gilt als Unternehmerthema. Sie trifft aber jeden, der mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, und das kommt bei Anlegern häufiger vor als vermutet: eine Beteiligung an der Firma eines Freundes, ein Anteil aus einer Gründungsphase, ein Investment in ein Startup, eine vermögensverwaltende GmbH.
Beim Wegzug wird eine Veräußerung fingiert und der Wertzuwachs besteuert, ohne dass Geld fließt. Die frühere unbefristete Stundung existiert in dieser Form nicht mehr, und beim Wegzug in ein Drittland wie Paraguay kommt allenfalls eine Ratenzahlung in Betracht. Wer eine solche Beteiligung hält, sollte sie vor allem anderen bewerten lassen; die Systematik ist im Beitrag zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht und für Gesellschaftsanteile im Beitrag GmbH vor der Auswanderung ausgeführt.
Breit gestreute Aktien- und ETF-Bestände sind davon nicht betroffen. Bei ihnen gibt es keinen fingierten Veräußerungsgewinn beim Wegzug.
Was mit deutschen Immobilien nach dem Wegzug geschieht
Deutsche Immobilien folgen ihrer Belegenheit, nicht ihrem Eigentümer. Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig, die Einkünfte werden im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erklärt. Der Wegzug ändert daran nichts, er verändert nur die Veranlagungsform und den Umgang mit Freibeträgen.
Drei Punkte, die Auswanderer regelmäßig übersehen:
Die Verwaltung wird aus der Ferne teurer. Was vorher nebenbei lief, braucht jetzt eine Hausverwaltung, und die kostet einen spürbaren Teil der Nettomiete.
Die Spekulationsfrist läuft weiter. Ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung bleibt steuerpflichtig, auch aus dem Ausland heraus.
Die Erbschaftsteuer bleibt am Objekt hängen. Deutschland besteuert inländisches Vermögen unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers, und ein Erbschaftsteuerabkommen mit Paraguay gibt es ebenfalls nicht. Wer den Wegzug auch als Nachfolgeplanung versteht, findet die Zusammenhänge im Beitrag Erbschaftsteuer vermeiden.
Wie wir Anleger durch die Auswanderung begleiten
Bei Anlegern lohnt die Vorprüfung besonders, weil die Reihenfolge über den Erfolg entscheidet: erst die Depot- und Beteiligungsfragen klären, dann abmelden, nicht umgekehrt. Wir übernehmen Residenz, Cédula und Steuernummer und koordinieren das Fachnetzwerk vor Ort. Die deutsche Seite, also Depotstruktur und Wegzugsbesteuerung, gehört zu Ihrem Steuerberater, und wir arbeiten ihm zu oder vermitteln einen mit Wegzugserfahrung. Sagen Sie uns, wie Ihr Vermögen aufgestellt ist, dann sortieren wir die Reihenfolge mit Ihnen.
Residenz und Cédula für Anleger und Rentiers
Der Weg ist derselbe wie für alle: temporäre Residenz für zwei Jahre nach dem Migrationsgesetz Ley N° 6984/2022, danach die permanente Residenz mit einer zehn Jahre gültigen Cédula, nach drei Jahren permanenter Residenz die Möglichkeit der Einbürgerung. Der vollständige Ablauf steht im Leitfaden zur permanenten Residenz.
Interessant ist für diese Gruppe der Solvenznachweis nach der Resolución DNM 407/2026, die seit dem 6. Juli 2026 gilt. Sie führt zwölf Kategorien, und zwei passen auf Anleger:
| Kategorie | Was eingereicht wird |
|---|---|
| Immobilieneigentümer | im öffentlichen Register eingetragener Eigentumstitel, gegebenenfalls mit Nachweis der Mieteinnahmen |
| Gesellschafter und Aktionäre | Gesellschaftsvertrag mit namentlicher Nennung, ersatzweise Anteilsbuch oder elektronischer Nachweis |
Wer eine Immobilie in Paraguay erwirbt, erfüllt den Nachweis damit unmittelbar. Das ist der Grund, warum Immobilienkauf und Residenzantrag bei dieser Gruppe oft zusammen geplant werden; worauf beim Kauf zu achten ist, steht im Immobilien-Guide.
Reine Kapitalerträge aus dem Ausland ohne Immobilie und ohne Beteiligung sind der unbequemste Fall, weil die Resolución dafür keine eigene Kategorie kennt. In der Praxis kursiert für Rentner und Rentiers eine Größenordnung von rund 1.300 US-Dollar monatlich als Orientierung. Das ist eine Faustregel und keine Rechtsnorm, und sie sollte vor der Einreichung mit der Migrationsbehörde abgeglichen werden.
Kryptowerte: was Anleger in Paraguay beachten müssen
Für Krypto gilt dieselbe territoriale Logik: Gewinne aus dem Handel auf ausländischen Börsen sind keine paraguayischen Einkünfte. Zwei Punkte gehören trotzdem auf den Zettel.
Erstens hat die DNIT mit der Resolución General 47/2026 eine informative Deklarationspflicht eingeführt. Informativ heißt: melden, nicht zwingend versteuern. Ignorieren sollte man sie trotzdem nicht.
Zweitens sind Bitcoin und andere Kryptowerte in Paraguay kein gesetzliches Zahlungsmittel; das ist allein der Guaraní. Wer plant, dort vom Handel zu leben, braucht also weiterhin den Weg über Fiat und ein Bankkonto. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zu den Krypto-Steuern in Paraguay.
Was die Auswanderung für Anleger kostet
Die Umstrukturierung des Portfolios. Transaktionskosten, realisierte Gewinne beim Umschichten vor dem Wegzug und gegebenenfalls die Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen. Der bestimmende Block, sofern Beteiligungen im Spiel sind.
Beratung in Deutschland. Prüfung der Depotsituation, der beschränkten Steuerpflicht und der Nachfolgefragen.
Der Prozess in Paraguay. Residenz, Cédula, RUC, Übersetzungen und Gebühren, bei Immobilienerwerb zusätzlich Notar- und Registerkosten. Die Positionen stehen auf der Seite Kosten und Preise.
Laufend. Immobiliensteuer auf paraguayischen Grundbesitz, Kontoführung, Buchhaltung, sofern Sie inländische Einkünfte erzielen. In Summe niedrig, aber nicht null.
Fehler, die Anlegern bei der Auswanderung nach Paraguay teuer werden
Zuerst abmelden, dann das Depot klären. Die Reihenfolge, die den meisten Ärger erzeugt. Ein gekündigtes Depot mitten im Umzug ist ein vermeidbares Problem.
Ein deutschlandlastiges Portfolio unverändert mitnehmen. Wo die Quelle deutsch bleibt, bleibt die Quellensteuer deutsch. Ohne Abkommen gibt es dafür keine Reparatur.
Die Ein-Prozent-Beteiligung übersehen. Der Startup-Anteil aus der Anfangszeit ist die häufigste Ursache für eine unerwartete Wegzugsbesteuerung bei Privatanlegern.
Die deutsche Adresse für die Bank behalten. Bequem, und genau der Widerspruch, der die Wohnsitzaufgabe angreifbar macht.
Immobiliensteuer und laufende Pflichten in Paraguay ausblenden. Sie sind niedrig, aber sie existieren, und wer sie nicht kennt, wundert sich über Bescheide.
Häufige Fragen von Anlegern zur Auswanderung nach Paraguay
Sind meine Kursgewinne in Paraguay wirklich steuerfrei?
Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere entstehen außerhalb Paraguays und unterliegen dort nach dem Territorialprinzip keiner Einkommensteuer. Kapitalerträge aus paraguayischen Quellen werden dagegen mit 8 Prozent besteuert. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die deutsche Steuerpflicht tatsächlich beendet wurde.
Kann ich mein deutsches Depot behalten?
Manchmal ja, oft nein. Es hängt vollständig an der Politik Ihres Instituts gegenüber Kunden in Drittstaaten. Klären Sie das schriftlich, bevor Sie die Adresse ändern, und planen Sie einen möglichen Depotübertrag mit mehreren Wochen Vorlauf ein.
Was passiert mit meiner vermieteten Wohnung in Deutschland?
Die Mieteinnahmen bleiben in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das dieses Besteuerungsrecht verschieben könnte, existiert zwischen Deutschland und Paraguay nicht.
Reicht eine Immobilie in Paraguay für die Residenz?
Ein im öffentlichen Register eingetragener Eigentumstitel ist eine der zwölf Solvenzkategorien der Resolución DNM 407/2026 und wird als Nachweis akzeptiert. Alle übrigen Voraussetzungen, also Urkunden, Führungszeugnisse und Übersetzungen, sind davon unberührt.
Wie werden Dividenden paraguayischer Gesellschaften besteuert?
Über die Dividendensteuer IDU mit 8 Prozent bei Ausschüttung an Ansässige und 15 Prozent an Nichtansässige. Für Ihre ausländischen Dividenden ist diese Steuer nicht einschlägig.
Lohnt sich der Wegzug bei einem reinen ETF-Depot?
Rechnerisch oft ja, weil die deutsche Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen entfällt, sobald die unbeschränkte Steuerpflicht endet und die Erträge aus ausländischen Quellen stammen. Entscheidend ist die Quellenstruktur des Portfolios und die Frage, ob Sie ein Depot finden, das Sie als Kunden in Paraguay führt.
Fazit: die Struktur des Vermögens entscheidet
Für Anleger ist Paraguay kein Steuertrick, sondern ein Filter. Vermögen, dessen Erträge aus ausländischen Quellen fließen und das in einem Depot liegt, das Kunden in Drittstaaten führt, profitiert deutlich. Vermögen, das an deutschen Quellen hängt, also an deutschen Dividenden, deutschen Mietobjekten und deutschen Beteiligungen, profitiert wenig bis gar nicht, weil es kein Abkommen gibt, das dieses Besteuerungsrecht verschiebt.
Wer vor dem Umzug beides auseinandersortiert und die Depotfrage schriftlich klärt, hat den unangenehmen Teil hinter sich. Wer erst nach der Abmeldung anfängt, verhandelt mit einer Bank, die keinen Grund mehr hat, entgegenzukommen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Paraguay und Deutschland können sich ändern. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem qualifizierten Berater prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Über den Autor
Yannick Schroth
Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater
Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und steueroptimierter Firmenstruktur in Paraguay.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Gesetze, Preise und Fristen können sich ändern, einzelne Angaben daher inzwischen überholt sein. Für Ihren Fall bitte den aktuellen Stand prüfen oder uns direkt fragen.






