Dieser Artikel wird Ihnen vermutlich nicht das sagen, was Sie hören wollen, und das ist Absicht. Von allen Gruppen, die uns ansprechen, ist die der Beamten und Versorgungsempfänger diejenige, bei der die Steuerrechnung am seltensten aufgeht. Der Grund steckt in einem Prinzip, das in keinem Auswandererforum steht: Bezüge aus einer deutschen öffentlichen Kasse bleiben deutsch, egal wo der Empfänger wohnt. Was trotzdem für Paraguay spricht, was definitiv nicht, und wie der Weg aussieht, wenn Sie sich dafür entscheiden, steht hier. Für gesetzlich Rentenversicherte gilt ein anderes Bild, das im Leitfaden als Rentner nach Paraguay beschrieben ist.
Hinweis zur Aktualität. Beamten- und Versorgungsrecht ist Landes- oder Bundesrecht und unterscheidet sich je nach Dienstherr erheblich, insbesondere bei der Beihilfe im Ausland. Die hier beschriebene Systematik gilt allgemein; die für Sie geltenden Regelungen ergeben sich aus Ihrer Versorgungs- und Beihilfeverordnung und sollten vor jeder Entscheidung bei Ihrer Festsetzungsstelle abgefragt werden.
Warum die Steuerersparnis bei Versorgungsbezügen ausbleibt
Der Reiz Paraguays beruht auf zwei Bausteinen: dem Territorialprinzip vor Ort und dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Bei Versorgungsempfängern greift der zweite Baustein nur zur Hälfte.
Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes endet die unbeschränkte Steuerpflicht, das gilt auch für Sie. Danach bleibt allerdings die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG, und die erfasst ausdrücklich Bezüge aus inländischen öffentlichen Kassen. Ihre Pension wird also weiterhin in Deutschland besteuert, und zwar unabhängig davon, in welchem Land Sie leben.
Bei vielen Zielländern korrigiert ein Doppelbesteuerungsabkommen dieses Bild oder verteilt die Besteuerungsrechte neu. Zwischen Deutschland und Paraguay existiert kein umfassendes Abkommen; das einzige stammt von 1983 und betrifft den Luftverkehr. Es gibt hier also nichts, was das deutsche Besteuerungsrecht einschränken würde.
Für die Praxis heißt das: Wer ausschließlich von einer Pension lebt, verlagert durch den Umzug nach Paraguay seine Steuerlast nicht. Er zahlt weiter in Deutschland. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, hat entweder das Kassenstaatsprinzip nicht verstanden oder verkauft Ihnen etwas.
Was sich durch den Wegzug trotzdem ändert
Die Rechnung ist damit nicht zu Ende, sie sieht nur anders aus als erwartet. Drei Effekte bleiben.
Die Nebensteuern entfallen. Kirchensteuer wird bei beschränkter Steuerpflicht nicht erhoben. Für Kirchenmitglieder mit ordentlicher Pension ist das ein spürbarer Betrag, der Jahr für Jahr anfällt.
Andere Einkünfte werden frei. Und hier liegt der eigentliche Hebel. Kapitalerträge aus ausländischen Depots, Kursgewinne und Erträge, die nicht aus deutschen Quellen stammen, unterliegen nach dem Wegzug weder der deutschen noch, dank Territorialprinzip nach Ley 6380/2019, der paraguayischen Einkommensteuer. Ein Versorgungsempfänger mit nennenswertem Depot hat also durchaus einen Fall, nur nicht bei der Pension. Was dabei zu beachten ist, steht im Leitfaden als Anleger nach Paraguay.
Die Lebenshaltung sinkt deutlich. Das ist bei dieser Gruppe oft der stärkere Hebel als jede Steuerfrage. Eine Pension, die in Deutschland ein durchschnittliches Leben trägt, trägt in Asunción ein sehr komfortables. Die Größenordnungen stehen in den Lebenshaltungskosten.
Wer die drei Effekte zusammenzählt, kommt bei einer reinen Pension auf ein moderates Plus und bei einer Pension plus Vermögen auf ein erhebliches.
Der Grundfreibetrag und die Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger
Ein Detail, das häufig übersehen wird und mehrere hundert Euro im Jahr ausmacht: Beschränkt Steuerpflichtige werden grundsätzlich ohne Grundfreibetrag und ohne die üblichen personenbezogenen Vergünstigungen veranlagt.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich auf Antrag die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig erreichen, wodurch der Grundfreibetrag wieder zur Verfügung steht. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, hängt an der Zusammensetzung Ihrer Einkünfte. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie die Erklärung abgeben; bei einer mittleren Pension entscheidet dieser Punkt über einen dreistelligen bis vierstelligen Jahresbetrag.
Zuständig ist nach dem Wegzug in aller Regel ein zentrales Finanzamt für beschränkt Steuerpflichtige, nicht mehr Ihr bisheriges. Klären Sie früh, wohin Ihre Erklärung geht.
Beihilfe im Ausland: der Punkt, an dem es unangenehm wird
Für aktive Beamte und Versorgungsempfänger ist die Beihilfe oft wertvoller als die Pension selbst, und sie ist der schwierigste Teil dieser Auswanderung.
Beihilfe für Behandlungen außerhalb Deutschlands ist regelmäßig eingeschränkt. Üblich sind Begrenzungen auf die Kosten, die im Inland angefallen wären, Genehmigungsvorbehalte für planbare Behandlungen und Ausschlüsse für bestimmte Leistungen. Die Details unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern erheblich, weshalb hier keine allgemeingültige Aussage möglich ist.
Ebenso wichtig ist die private Krankenversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Beihilfekonforme Tarife sind auf das deutsche System zugeschnitten. Ob Ihr Tarif im Ausland leistet, ob er ruhend gestellt werden kann und ob eine spätere Rückkehr in denselben Tarif möglich ist, entscheidet über die Sinnhaftigkeit des ganzen Vorhabens.
Drei Fragen gehören deshalb an Ihre Festsetzungsstelle und an Ihren Versicherer, schriftlich und vor jeder anderen Planung:
- ▹In welchem Umfang wird Beihilfe für Behandlungen in Paraguay gewährt, und welche Genehmigungen sind nötig?
- ▹Leistet mein beihilfekonformer Tarif bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt, und zu welchen Bedingungen?
- ▹Kann ich den Tarif später wieder aktivieren, wenn ich zurückkehre, und zu welchem Beitrag?
Solange diese drei Antworten nicht schriftlich vorliegen, ist jede weitere Planung verfrüht. Wie die Versorgung vor Ort aussieht, beschreibt der Beitrag zum Gesundheitssystem in Paraguay.
Aktive Beamte: warum der Wegzug im Dienst kaum funktioniert
Wer noch im aktiven Dienst steht, hat es mit einer weiteren Ebene zu tun. Das Beamtenverhältnis ist ein Dienst- und Treueverhältnis mit Residenzpflicht am Dienstort. Ein dauerhafter Wohnsitz in Übersee ist damit in aller Regel unvereinbar, und Homeoffice-Regelungen ändern daran nichts, weil sie den Dienstort nicht aufheben.
Praktisch bleiben drei Wege: das Abwarten bis zum Ruhestand, eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge nach den jeweiligen Landesregelungen, oder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag. Der dritte Weg ist endgültig und hat Folgen für die Versorgung, die weit über den Umzug hinausreichen; er sollte nie ohne versorgungsrechtliche Beratung gegangen werden.
Für die allermeisten Interessenten dieser Gruppe heißt die realistische Antwort deshalb: Der Umzug ist ein Thema für den Ruhestand, nicht für die Dienstzeit.
Wie wir Versorgungsempfänger begleiten
Bei dieser Gruppe beginnt unsere Arbeit mit einer ehrlichen Vorprüfung, und die endet manchmal mit einem Abraten. Wenn Ihre Pension die einzige Einkunftsquelle ist und die Beihilfefrage ungünstig ausfällt, sagen wir das, statt einen Prozess zu verkaufen. Fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir Residenz, Cédula und Steuernummer und koordinieren das Fachnetzwerk vor Ort. Schildern Sie uns Ihre Versorgungssituation, dann sagen wir Ihnen, ob sich der Schritt für Sie rechnet.
Residenz und Cédula für Pensionäre
Beim Residenzweg selbst sind Sie besser gestellt als die meisten anderen Gruppen. Die Resolución DNM 407/2026, gültig für alle Anträge ab dem 6. Juli 2026, führt zwölf Solvenzkategorien, und eine davon ist Rentner und Pensionäre. Verlangt wird ein apostillierter Rentenbescheid mit Betragsangabe.
Das ist der einfachste Nachweis, den die Resolución kennt. Sie brauchen weder RUC noch IVA-Erklärungen noch Verträge mit Dritten. Zwei Hinweise zur Praxis: Der Bescheid muss den Betrag ausweisen, eine bloße Bestätigung des Ruhestands genügt nicht. Und er braucht eine Apostille, was bei Versorgungsbescheiden je nach Dienstherr etwas Vorlauf hat.
Der übrige Ablauf entspricht dem Standard: temporäre Residenz für zwei Jahre nach dem Migrationsgesetz Ley N° 6984/2022, danach die Umwandlung in die permanente Residenz mit einer zehn Jahre gültigen Cédula, nach drei weiteren Jahren die Möglichkeit der Einbürgerung. Alle Stationen stehen im Leitfaden zur permanenten Residenz.
In der Praxis kursiert für diese Kategorie eine Größenordnung von rund 1.300 US-Dollar monatlich als Orientierung. Das ist eine Faustregel und keine Rechtsnorm; die meisten deutschen Versorgungsbezüge liegen deutlich darüber.
Für wen sich der Schritt rechnet und für wen nicht
Nach den bisherigen Punkten lässt sich das ziemlich klar sortieren.
Es rechnet sich, wenn neben der Pension nennenswertes Kapitalvermögen in ausländischen Depots vorhanden ist, wenn die Beihilfefrage schriftlich zufriedenstellend geklärt ist und wenn der Umzug auch ohne Steuerargument gewollt ist.
Es rechnet sich nicht, wenn die Pension die einzige Einkunftsquelle ist und die Erwartung auf einer Steuerersparnis beruht. Dann bleibt nur der Lebenshaltungseffekt, und den bekommt man auch in näher gelegenen Ländern.
Es ist zu prüfen, wenn erheblicher gesundheitlicher Betreuungsbedarf besteht. Die medizinische Versorgung in Asunción ist gut, aber sie ist nicht das deutsche System, und die Kombination aus eingeschränkter Beihilfe und Entfernung will durchdacht sein.
Fehler, die Versorgungsempfängern beim Wegzug teuer werden
Auf eine Steuerersparnis bei der Pension setzen. Sie tritt nicht ein. Wer den Umzug darauf gründet, plant auf einer falschen Annahme.
Die Beihilfe erst nach dem Umzug klären. Die Antworten der Festsetzungsstelle gehören an den Anfang, nicht ans Ende. Nach dem Wegzug verhandelt es sich schlechter.
Die private Krankenversicherung kündigen. Ein einmal aufgegebener beihilfekonformer Tarif ist im Alter praktisch nicht zurückzuholen. Ruhendstellung prüfen, nicht kündigen.
Den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig übersehen. Bei einer mittleren Pension entscheidet der Grundfreibetrag über einen spürbaren Jahresbetrag.
Als aktiver Beamter Tatsachen schaffen. Dienstrechtliche Folgen einer eigenmächtigen Wohnsitzverlagerung sind erheblich und treffen am Ende die Versorgung.
Häufige Fragen von Beamten zur Auswanderung nach Paraguay
Wird meine Pension in Paraguay besteuert?
Nein, nach dem Territorialprinzip nicht, weil sie aus einer ausländischen Quelle stammt. Sie wird aber weiterhin in Deutschland besteuert, weil Bezüge aus inländischen öffentlichen Kassen nach § 49 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen und kein Doppelbesteuerungsabkommen dagegensteht.
Bekomme ich meine Pension nach Paraguay überwiesen?
Ja. Die Auszahlung ins Ausland ist üblich. Klären Sie mit Ihrer Versorgungsstelle die Formalitäten, insbesondere eine gegebenenfalls verlangte regelmäßige Lebensbescheinigung, und rechnen Sie die Wechselkurskosten ein; die Wege sind im Beitrag zum Geldtransfer verglichen.
Bleibt meine Beihilfe im Ausland bestehen?
Grundsätzlich ja, aber regelmäßig eingeschränkt und je nach Dienstherr unterschiedlich. Üblich sind eine Begrenzung auf die im Inland angefallenen Kosten und Genehmigungsvorbehalte. Holen Sie eine schriftliche Auskunft Ihrer Festsetzungsstelle ein, bevor Sie planen.
Kann ich als aktiver Beamter nach Paraguay ziehen?
In aller Regel nicht, solange das Dienstverhältnis besteht, weil die Residenzpflicht am Dienstort gilt. In Betracht kommen eine Beurlaubung ohne Bezüge oder die Entlassung auf eigenen Antrag, letztere mit erheblichen Folgen für die Versorgung.
Was ist mit meiner Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?
Leistungen der Zusatzversorgungskassen werden in aller Regel ebenfalls ins Ausland gezahlt. Steuerlich folgen sie eigenen Regeln, die sich von der Beamtenversorgung unterscheiden können; das gehört einzeln geprüft.
Reicht mein Versorgungsbescheid für die Residenz?
Ja, sofern er den Betrag ausweist und apostilliert ist. Die Kategorie Rentner und Pensionäre der Resolución DNM 407/2026 verlangt genau das und ist der unkomplizierteste Solvenznachweis überhaupt.
Fazit: eine Lebensentscheidung, keine Steuerentscheidung
Für Beamte und Versorgungsempfänger ist Paraguay ein gutes Land und ein schlechtes Steuerargument. Die Pension bleibt in Deutschland steuerpflichtig, und daran ändert kein Wohnsitzwechsel etwas, solange kein Abkommen existiert.
Was bleibt, ist trotzdem beachtlich: der Wegfall der Kirchensteuer, steuerfreie Kapitalerträge aus ausländischen Quellen, deutlich niedrigere Lebenshaltungskosten und der einfachste Residenzweg, den die neue Solvenzregelung kennt. Wer mit diesen Erwartungen antritt und die Beihilfefrage vorher schriftlich klärt, trifft eine Entscheidung, die trägt. Wer wegen der Pension kommt, wird enttäuscht.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Paraguay und Deutschland können sich ändern. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem qualifizierten Berater prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Über den Autor
Yannick Schroth
Gründer · Paraguay-Auswanderungsberater
Lebt in Asunción und begleitet deutschsprachige Auswanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und steueroptimierter Firmenstruktur in Paraguay.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Gesetze, Preise und Fristen können sich ändern, einzelne Angaben daher inzwischen überholt sein. Für Ihren Fall bitte den aktuellen Stand prüfen oder uns direkt fragen.






