Paraguays Steuerbehörde DNIT und der Bankenverband Asoban haben ein Abkommen über den Austausch von Finanzdaten geschlossen. Die Steuerrechtlerin Nora Ruoti Cosp ordnet es in einem Beitrag von ABC Color ein, und ihre erste Feststellung ist die wichtigste: Neue Befugnisse bekommt der Fiskus dadurch nicht. Das geltende Steuerrecht erlaubte es schon vorher, Finanzinformationen in geregelten Verfahren anzufordern.
Was sich ändert, ist die Geschwindigkeit. Was bisher ein Vorgang mit Schriftverkehr war, wird zur Abfrage.
Was das Abkommen verschiebt
Ruoti ist Anwältin und Buchhalterin mit Schwerpunkt Steuer- und Gesellschaftsrecht. Sie beschreibt den Effekt nüchtern: Das Abkommen verbessere die Abstimmung zwischen Privatbanken und Steuerverwaltung und verkürze die Antwortzeiten. Durch mehr Digitalisierung und Nachverfolgbarkeit würden Kontrollen automatisch, und informelle oder unsaubere Vorgänge fielen leichter auf.
Für Auswanderer mit paraguayischer Steuernummer ist das der eigentliche Punkt. Nicht eine neue Regel, sondern eine alte Regel, die plötzlich durchsetzbar ist.
„Überweis es auf mein Privatkonto"
Der häufigste Fehler nach Ruotis Beobachtung: Ein Unternehmen verkauft etwas, weist den Kunden aber an, auf das private Konto des Inhabers oder Gesellschafters zu zahlen. Meist aus Bequemlichkeit.
Buchhalterisch entsteht damit ein Loch. Bei einer Prüfung muss der Steuerpflichtige erklären und belegen, warum eine Einnahme geschäftlicher Natur im Privatvermögen einer natürlichen Person gelandet ist.
Das geliehene Konto
Das eigene Konto herzugeben, damit Verwandte oder Freunde Geld empfangen können, ist in Paraguay verbreitet. Ruoti warnt: Bei nennenswerten Beträgen, sie nennt 30 oder 50 Millionen Guaraní und mehr, zum Kurs von Ende September 2026 (1 Euro ≈ 6.640 Guaraní) also rund 4.500 bis 7.500 Euro, bleibt der Vorgang unauslöschlich im Bankensystem stehen.
Fällt er später auf, ist der Kontoinhaber in der Pflicht. Er muss dokumentieren, wem das Geld wirklich gehörte, aus welchem Anlass es floss und warum sein Konto als Brücke gedient hat.
Die Firmenkarte im Supermarkt
Der dritte Punkt betrifft Firmenkarten. Wer mit Mitteln der Gesellschaft im Supermarkt einkauft, Reisen, Restaurants, Haushaltsgeräte oder Familienausgaben bezahlt, braucht dafür eine steuerliche und buchhalterische Grundlage, die es häufig nicht gibt.
Nicht abzugsfähige Ausgaben ohne geschäftlichen Bezug können nach Ruoti zu Beanstandungen führen, entweder als nicht erklärte Vergütung oder als Ungereimtheit im Vermögensvergleich.
Das Familiendarlehen ohne Papier
Geld von Verwandten zu leihen, ist völlig legitim. Das Problem entsteht später und aus einem anderen Grund: Fehlen Verträge mit sicherem Datum, Quittungen oder Schuldscheine, lässt sich die Herkunft der Mittel nicht mehr belegen.
Nach einigen Jahren, sagt Ruoti, sei der Anlass einer solchen Einzahlung praktisch nicht mehr nachweisbar. Dann steht der Verdacht einer nicht gerechtfertigten Vermögensmehrung im Raum.
Ihr Fazit ist ein Satz, den man sich merken kann: „Ich habe es immer so gemacht" ist keine Verteidigung. Das Problem ist nie die Kontobewegung selbst, sondern die fehlende Möglichkeit, Herkunft, Zugehörigkeit und Anlass des Geldes zu belegen.
Was das für Auswanderer bedeutet
Wer nur mit ausländischem Einkommen hier lebt, ist von alldem nicht betroffen, jedenfalls nicht direkt. Paraguay besteuert nach dem Territorialprinzip: Einkünfte, die tatsächlich aus dem Ausland stammen (z. B. Kapitalerträge), berühren die DNIT nicht; für Arbeit, die Sie in Paraguay erbringen, gilt IRP, unabhängig vom Konto.
Relevant wird es in dem Moment, in dem Sie hier eine Steuernummer haben und Geld über ein paraguayisches Konto läuft. Und das ist bei fast jedem der Fall, der bleibt. Drei Situationen sind für Zuzügler typisch:
Erstens die Vermischung. Wer eine paraguayische Gesellschaft gegründet hat und Kundenzahlungen auf dem Privatkonto empfängt, hat genau den Fall aus Ruotis erstem Beispiel. Das war schon vorher unsauber, fällt aber künftig schneller auf.
Zweitens der Solvenznachweis. Für die permanente Residenz verlangt die Resolución DNM 407/2026 seit Juli belegte, tatsächliche Einkünfte und den Nachweis, dass die angegebene Tätigkeit wirklich ausgeübt wird. Wir haben darüber im Detail berichtet. Jede Einzahlung auf Ihr paraguayisches Konto sollte sich ihrem tatsächlichen Anlass zuordnen lassen, denn Migraciones und DNIT können dieselben Bewegungen sehen.
Drittens die Gefälligkeit. Das geliehene Konto für den Freund, der noch keine Cédula hat, ist im Ankunftsjahr eine naheliegende Idee und nach dieser Logik eine schlechte.
Was praktisch hilft, ist unspektakulär: getrennte Konten für privat und geschäftlich, Belege für jede größere Einzahlung, und bei Darlehen ein simpler schriftlicher Vertrag mit Datum. Wie ein Konto überhaupt zustande kommt, steht in unserem Leitfaden zum Bankkonto, die Pflichten danach im Überblick zur Steuererklärung.
Häufige Fragen
Sieht die DNIT durch das Abkommen mit den Banken automatisch mein Konto?
Nein. Das Abkommen schafft nach Darstellung der Steuerrechtlerin keine neuen Befugnisse. Die Behörde konnte Finanzdaten schon vorher in geregelten Verfahren anfordern; sie bekommt die Antworten nun schneller und in besser auswertbarer Form.
Betrifft der Datenaustausch zwischen DNIT und Banken auch mein Konto in Deutschland?
Dieses Abkommen nicht, es gilt zwischen der DNIT und den paraguayischen Banken. Der automatische Informationsaustausch zwischen Staaten ist eine andere Baustelle mit eigenen Regeln.
Was ist eine nicht gerechtfertigte Vermögensmehrung?
Der Begriff beschreibt einen Vermögenszuwachs, dessen Herkunft der Steuerpflichtige nicht belegen kann. Genau dorthin führen undokumentierte Einzahlungen, wenn Jahre später jemand nachfragt und die Papiere fehlen.
Quellen
ABC Color vom 4. September 2026, Einordnung des Abkommens zwischen DNIT und Asoban durch die Steuerrechtlerin Nora Ruoti Cosp. Das zugrunde liegende Abkommen wurde am 7. August 2026 bekannt. Die Euro-Beträge sind gerundet; maßgeblich bleiben die Guaraní-Beträge.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 5. September 2026 wieder und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Struktur sprechen Sie mit einer in Paraguay zugelassenen Fachperson.
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Über den Autor
Yannick Schroth
Gründer · Einwanderungshelfer für Paraguay
Begleitet mit seinem Team vor Ort in Asunción deutschsprachige Einwanderer auf dem Weg zu Residenz, Cedula und Firmengründung in Paraguay.






